Das gab der Ombudsdienst am Dienstag im Zuge der Veröffentlichung seines Tätigkeitsberichts 2021 bekannt. In den Augen des Ombudsdienstes ist die aktuell geltende Frist von 15 Kalendertagen nicht zeitgemäß.
Ombudsdienst will Zahlungsfrist von 15 auf 30 Tage erhöhen
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