Ein Urteil mit Sprengkraft: Wer nicht in seine Zweitwohnung darf, zahlt auch keine Steuern

<p>Eigentümer eines Zweitwohnsitzes, wie hier an der belgischen Küste, könnten gezahlte Steuern von den jeweiligen Gemeinden zurückverlangen, so das Urteil aus Brügge.</p>
Eigentümer eines Zweitwohnsitzes, wie hier an der belgischen Küste, könnten gezahlte Steuern von den jeweiligen Gemeinden zurückverlangen, so das Urteil aus Brügge. | Illustrationsbild: belga

Als Eigentümer im Sommer 2020 nach den Lockerungen der Corona-Maßnahmen wieder in ihre Zweitwohnung zurückkehren durften, haben einige Bewohner eine Klage bei einem Gericht in Brügge eingereicht, um ihre Gemeindesteuer für das gesamte Corona-Jahr

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