Die selbstständigen Tagesmütter/-väter und Co-Tagesmütter/-väter erhalten seit dem 1. Januar 2021 einen Zuschuss für Funktions- und Mietkosten in Höhe von 1.000 bis 2.000 Euro jährlich pro Betreuungsplatz. Grundlage für die Berechnung des Zuschusses ist das Statut der Tagesmutter bzw. die Ausübung des Berufs im Haupt- oder im Nebenberuf und die damit verbundenen Sozialversicherungsbeiträge. Auf Initiative der Ministerin sei zum 1. April 2022 bereits die steuerbefreite Tagesentschädigung für die konventionierten Tagesmütter auf 25,50 Euro pro Kind für eine Ganztagsbetreuung gestiegen, hieß es.
Um den Funktionskostenzuschuss der privaten Kinderbetreuungsstrukturen an die erhöhte Tagesentschädigung anzugleichen, die die konventionierten Tagesmütter seitdem erhalten, habe die Regierung beschlossen, den Funktionskostenzuschuss rekurrent um je 100 Euro pro Betreuungsplatz pro Jahr (indexierter Betrag) zu erhöhen. Diese Erhöhung soll ebenfalls rückwirkend ab dem 1. April 2022 in Kraft treten. Gleiches gilt für die Tagesmütterhäuser. Am 20. April 2022 unterzeichneten die Ministerin und der Präsident des Verwaltungsrats des RZKB außerdem eine Absichtserklärung zur Umwandlung des RZKB in eine Einrichtung öffentlichen Interesses. Die Gründung dieser Einrichtung werde gleichzeitig den konventionierten Tagesmüttern eine soziale Absicherung durch das sogenannte Vollstatut ermöglichen. Durch die Zentralisierung der Dienste der Kinderbetreuung würden auch die selbstständigen Tagesmütter zukünftig durch das RZKB begleitet. „An ihrer Selbstständigkeit verändert sich dadurch nichts. Das Dekret zur Schaffung der Einrichtung soll im Jahr 2023 dem Parlament vorgelegt werden“, teilte das Kabinett weiter mit. (red/sc)

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