E-Roller dürfen nicht mehr auf Bürgersteigen fahren
Mobilität: Kammerausschuss billigt Gesetzesvorschlag – Mindestalter 16 Jahre
Lesedauer: 4 min
E-Roller dürfen nicht schneller als 25 km/h fahren, sind für Personen unter 16 Jahren verboten und dürfen, außer dem Fahrer, keine weitere Person befördern. Dies steht in einem Gesetzesvorschlag, den der Mobilitätsausschuss der Abgeordnetenkammer am Mittwoch in zweiter Lesung gebilligt hat. Jetzt muss das Kammerplenum noch seinen Segen geben, bevor die Regelung, einen Monat nach der Veröffentlichung im Staatsblatt, in Kraft treten kann.
Zu zweit auf einem E-Tretroller wird bald nicht mehr erlaubt sind.
| Foto: dpa
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