Grundrecht zur freien Meinungsäußerung

Ich bin weder ein persönlicher Fan von Freddy Derwahl (der sich mit den Jahren von einem scharfen Journalisten in einen braven Hofschreiber von K.H. Lambertz wandelte), noch kann ich den des Öfteren viel zu scharfen Äußerungen eines Bruno Kartheuser ohne weiteres beipflichten. Ich glaube ihm auch nicht, dass auch nach der Niermann-Affäre weiterhin dickes Geld in die ostbelgische Politik geflossen sei. Und ich bin sicherlich ein Gegner von anonymen Hasstiraden.

Doch bin ich voll einverstanden mit der Aussage von Freddy Derwahl.

Meinungsunterschiede sollen politisch ausgetragen werden und nicht vor Gericht. Leider kann ich mich auch nicht des Eindrucks erwehren, dass in Ostbelgien weiterhin das Gesetz der finanziellen Einschüchterung, der beruflichen Angstmache, der verordneten Ruhe und gefälliger Fehlurteile gilt.

Man denke nur an den Boykott (durch das Ministerium), des sicherlich unbequemen, aber für die Literaturlandschaft Ostbelgiens verdienstvollen Bruno Kartheuser.

Oder an den Verleumdungsprozess gegen Freddy Derwahl aus den 90-er Jahren, als das Eupener Gericht völlig überraschend und entgegen des Antrags des Staatsanwaltes zu einer Verurteilung entschied. Leider konnte F. Derwahl keinen neuen Entscheid im Berufungsverfahren erreichen, da die Gegenseite wegen eines kleinen Prozedurfehlers (falsche Adresse) seiner damaligen Anwälte (u. a. Frau Tilgenkamp) die Nichtigkeit der Revision erreichte und das Gericht keine Aussprache zur Sache selber machte. Wegen der hohen Kosten einer Kassationsprozedur hat F. Derwahl es dabei belassen. Dabei hätte eine Aussprache eines Berufungsgerichtes einen echten Beitrag sein können zum Thema der freien Meinungsäußerung auch in Ostbelgien.

Kommentare

  • Nein, Herr Kessler, Verleumdung ist keine "Meinungsverschiedenheit".

    Man kann nicht ständig denken, alles sagen zu dürfen, was einem durch den Kopf geht (oft ohne diesen vorher mal einzuschalten) und denken, das alles hätte keine Konsequenzen und es wäre ohnehin alles durch die Meinungsfreiheit gedeckt...
    Wie jede Freiheit ist auch die Meinungsfreiheit nicht absolut.

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