Grundrecht der freien Meinung

Noch so heftige Meinungsunterschiede über Koalitionsverhandlungen sollten politisch ausgetragen werden und nicht vor Gerichten.

Es herrscht das Grundrecht der freien Meinung aller Bürger, vor allem kritischer Nachdenker, unabhängiger Beobachter und widersprechender Jugendlichen. So kann es jeder Richter, auch in Ostbelgien, in der Charta der Europäischen Union nachlesen. Selbst empörte Zeitgenossen besitzen dieses Recht!

Doch gilt hier weiterhin das Gesetz der finanziellen Einschüchterung, der beruflichen Angstmache, der verordneten Ruhe und gefälliger Fehlurteile, während die gerne klagenden Politiker sich grinsend im Schutz der „parlamentarischen Immunität“ sonnen wenn der couragierte Geist mundtot gemacht wird.

Als ehemaliger Journalist der AVZ, des GE, des Grenzland-Reports und des BRF weiß ich wovon ich rede.

Kommentare

  • Der wohltuend sachlichen Argumentation von Herrn Norbert Schleck kann man nur voll beipflichten. Schwer nachzuvollziehen, dass sprachgewandte Leserbriefschreiber wie Freddy Derwahl oder A-J Kessler den Unterschied zwischen Meinung und Meinungsäußerung offensichtlich nicht sehen

  • Zu dem Berufungsurteil in Sachen Paasch gegen Kartheuser hat nun auch Herr Derwahl seine Meinung kundgetan, allerdings verbrämt und ohne Namen zu nennen.

    „Grundrecht der freien Meinung“? Nein, „Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit“, heißt es in der Charta. „Die Gedanken sind frei“, wusste schon Schiller. Um das Recht, diese Meinung auch äußern zu können, und um die Grenzen dieser Freiheit, darum geht es.

    „Noch so heftige Meinungsunterschiede über Koalitionsverhandlungen sollten politisch ausgetragen werden und nicht vor Gerichten“ schreibt er.
    Nun ging es nicht um bloße „Meinungsunterschiede über Koalitionsverhandlungen“, sondern um unbewiesene Anschuldigungen übelster Art, die vom Privatmann Kartheuser über den Privatmann Paasch verbreitet wurden. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des besagten Pamphlets im Mai 2019 auf OD hatte keiner der beiden Protagonisten ein politisches Mandat inne. Oder doch?

    „Es herrscht das Grundrecht der freien Meinung aller Bürger“ belehrt Herr Derwahl die Richter. „So kann es jeder Richter, auch in Ostbelgien, in der Charta der Europäischen Union nachlesen.“
    Dabei übergeht er – hoffentlich unbewusst – den Artikel 52 der besagten Charta als auch Artikel 10 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die beide der Meinungsfreiheit Grenzen setzten: "„… den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer…“ und „…zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer…“

    „Selbst empörte Zeitgenossen besitzen dieses Recht!“
    Aber gewiss, doch auch „empörte Zeitgenossen“ müssen bei der Wahrheit bleiben und ihre Empörung durch Fakten absichern.
    Das Gericht hat festgestellt, dass Kartheuser zu keiner Zeit den Beweis für seine Anschuldigungen vorgebracht hat, obwohl er genug Gelegenheit dazu hatte.

    Es lohnt sich, den Text des Urteils zu lesen, das in klarer Sprache verfasst ist, auch für Nichtjuristen nachvollziehbar.
    Aufzufinden auf Ostbelgien Direkt unter „Streitfall Paasch gegen Kartheuser: Urteil des Gerichts Erster Instanz in Lüttich bestätigt – mit Abänderungen“.
    Einfach den Link am Ende des Artikels anklicken. Es lohnt sich.

    Bruno Kartheuser hat dort bereits Urteilsschelte betrieben, was natürlich auch wieder sein gutes Recht ist, wobei er aber wieder mit der Wahrheit recht fahrlässig umgeht.
    Auch dort im Diskussionsforum nachzulesen.

  • Das Grundrecht der freien Meinungsäusserung hat in den letzten 2 Jahren stark gelitten. Andere Meinungen sind oft schmerzhaft, aber gehören zu einer Demokratie. Andersdenkende werden von der aktuellen Politik als Demokratiefeinde bezeichnet. Diskussionen und Kontroversen gehören zum politischen Alltag. Es ist die Pflicht jedes politisch aktiven Menschen, sich sachkundig zu machen. Nur ist dies wirklich geschehen.

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