Die Nichteinhaltung der neuen Bestimmung wird mit einem Bußgeld von 350 Euro geahndet – allerdings nicht bei der ersten Feststellung.
Stadt Brüssel verbietet Betteln mit Kindern
Bereits abonniert?
Die Nichteinhaltung der neuen Bestimmung wird mit einem Bußgeld von 350 Euro geahndet – allerdings nicht bei der ersten Feststellung.
Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren