Lydia Klinkenberg: „Mit dieser Maßnahme möchte ich die Tagesmütter finanziell unterstützen“

<p>Ministerin Lydia Klinkenberg</p>
Ministerin Lydia Klinkenberg | Foto: David Hagemann

Die Kostenpauschale belief sich im letzten Jahr auf 21,24 Euro pro Kind/Ganztagsbetreuung und wurde im Oktober 2021 bereits auf 23,46 Euro erhöht. Seit Februar 2022 liegt die Tagesentschädigung aufgrund einer Indexanpassung bei 23,93 Euro. Ab dem 1. April 2022 wird die Tagesentschädigung auf 25,50 Euro angehoben. Dieser Erhöhung habe der föderale öffentliche Dienst Finanzen auf Anfrage der Ministerin bereits zugestimmt.

Lydia Klinkenberg erläutert: „Die Erhöhung der steuerbefreiten Tagesentschädigung entspricht einer Steigerung um 4,26 Euro, also 20 % pro Kind und Ganztagsbetreuung, innerhalb eines Jahres. Mit dieser Maßnahme möchte ich die Tagesmütter bei steigenden Lebenshaltungskosten nach den Möglichkeiten im Rahmen des Teilstatuts finanziell unterstützen bis das Vollstatut, das wir im Zuge der Neuausrichtung des RZKB einführen werden, im kommenden Jahr greifen wird.“

Mit einem Tagessatz in Höhe von 25,50 Euro erhielten die konventionierten Tagesmütter in der Deutschsprachigen Gemeinschaft die höchste Tagesentschädigung im innerbelgischen Vergleich, heißt es weiter. Diese liege in der Französischen Gemeinschaft derzeit bei 22,91 Euro und in der Flämischen Gemeinschaft bei 21,55 Euro.

Auch den selbstständigen Kinderbetreuungsstrukturen, die seit dem Jahr 2021 einen Funktionszuschuss erhalten, werde die Regierung unter die Arme greifen. Die Ministerin beabsichtige eine Erhöhung des Zuschusses in Höhe von 100 Euro/pro Platz jährlich, so Mitteilung.

Abschließend ruft die Ministerin in Erinnerung, dass die Föderalregierung Anfang März das Ende der pandemischen Notlage verkündet hat. Aus diesem Grund würden die Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen der Coronakrise auf die Kinderbetreuungsstrukturen, wie z. B. die steuerbefreite Corona-Ausfallentschädigung, am 31. März 2022, enden. (red/svm)

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