Hobby-Archäologe verstößt in der Gemeinde Büllingen gegen Regeln der Gemeinschaft

<p>Der Gebrauch eines Metalldetektors setzt eine DG-Genehmigung voraus.</p>
Der Gebrauch eines Metalldetektors setzt eine DG-Genehmigung voraus. | Illustrationsfoto: dpa

Er räumte seine Taten ein, gab aber an, weder ein Dieb noch ein Naturschänder zu sein. Vielmehr sei es seine Leidenschaft, den Waldboden nach eventuellen Fundstü- cken zu untersuchen.

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