Die Frage nach dem neuen Direktor der ÖWOB und seinen Fähigkeiten ist von der Vivant-Fraktion im PDG aufgegriffen worden. Die Vivant-Abgeordnete Diana Stiel bezieht sich im Rahmen einer schriftlichen Frage an Wohnungsbau-Minister Antonios Antoniadis auf eine Stellenausschreibung, in der „nur das Abitur“ verlangt werde, versehen mit dem Hinweis, „dass ein Bachelor oder Master in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studium wünschenswert sei sowie mindestens 3 Jahre Erfahrung entweder im Bereich Wohnungswesen oder im Bereich der Verwaltung, oder als Führungskraft (im privaten oder öffentlichen Sektor)“, wie Diana Stiel in ihrer Anfrage zitiert. „Nicht, dass die Frage falsch verstanden wird: Die Vivant-Fraktion plädiert schon lange dafür, den richtigen Mann/Frau für den richtigen Job zu finden und den Diplomierungswahn abzulegen. Umso verwunderter waren wir jedoch, diesen Sinneswandel hier festzustellen“, fügt Diana Stiel hinzu.
„Befremdlich“ sei allerdings, dass Französischkenntnisse „nur von Vorteil“ seien und nicht als Einstellungskriterium gelten würden. Wie es zum „Umdenken“ bei den Einstellungskriterien gekommen sei, ob ein Direktor gefunden wurde und ob „fundierte“ Französischkenntnisse nicht besser seien, wollte sie wissen. Immerhin lebten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und vor allem in den Gemeinden Lontzen und Kelmis viele französischsprachige Bürger. Verwaltung und Vermietung von Wohnungen im öffentlichen Wohnungsbau hätten zudem auch mit Ankauf, Sanierung und Erhaltung zu tun, und dabei sei man auf wallonische Partner angewiesen.
Nicht die DG, sondern die neun deutschsprachigen Gemeinden seien „in erster Linie“ Träger der Wohnungsbaugesellschaft, antwortete Minister Antonios Antoniadis. Er verwies außerdem auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Anwerbung eines Direktors, die seit Anfang Mai 2006 in der Wallonischen Region gelten würden und nach der Übernahme der Zuständigkeit durch die DG Anfang 2020 auch nicht abgeändert worden seien. „Es hat also im Rahmen des vorliegenden Ausschreibeverfahrens kein Umdenken in Bezug auf die erforderlichen Qualifikationen gegeben“, sagte der SP-Politiker.
Darüber hinaus sehe eine entsprechende Bestimmung vor, dass, ungeachtet des bisherigen Arbeitsverhältnisses, das Diplom zum Zugang zum Amt eines Beamten der DG in der Stufe 1 oder 2+ vorliegen müsse – mit anderen Worten das Diplom eines Bachelors oder eines Masters. In demselben Artikel werde ebenfalls das Abiturdiplom für die Anwerbung zugelassen, allerdings sei dies mit Bedingungen verbunden. So müsse der Bewerber ein Amt als Beamter oder als Bediensteter bekleiden und durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit der öffentlichen Hand gebunden sein. „Nicht jeder Bewerber mit einem Abitur wird somit zum Auswahlverfahren zugelassen“, schreibt Minister Antoniadis.
„Hier gilt auch zu erwähnen, dass für die Anwerbung eines Generaldirektors einer Gemeinde neben der Anwerbung externer Kandidaten, die mindestens über ein Bachelordiplom verfügen müssen, (…) dieses Amt auch für Inhaber eines Abschlusses der oberen Sekundarstufe mit 10 Jahren Berufserfahrung zugänglich ist“, heißt es weiter in seiner Antwort. Das Auswahlverfahren dauere noch an, sodass er keine Informationen darüber geben könne, ob inzwischen ein geeigneter Kandidat gefunden worden sei. Ferner gebe es keine gesetzlichen Vorgaben für die Französischkenntnisse der Funktion, und es handele sich um eine Gesellschaft privaten Rechts. „Das Profil des geschäftsführenden Direktors wird unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben durch den Verwaltungsrat der ÖWOB eigenständig festgelegt. Der Anzeige zur Anwerbung der Stelle für den geschäftsführenden Direktor können Sie entnehmen, dass Kenntnis der französischen Sprache Niveau C1 verlangt werden.“ Mit diesem Niveau seien fundierte Französischkenntnisse „sicherlich vorhanden“. Die Fach- und Sprachenkenntnis würden durch den Prüfungsausschuss im Rahmen eines schriftlichen und mündlichen Verfahrens geprüft, teilte Minister Antoniadis weiter mit. (sc)
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