Seit dem Jahr 2002 kann ein Patient von einem Arzt verlangen, seinem Leben ein Ende zu setzen. Das gilt u. a. bei einer schweren, unheilbaren Erkrankung, aufgrund derer der Patient sich in einer medizinisch ausweglosen Situation befindet.
In Belgien wurde in 20 Jahren 24.526 Mal Sterbehilfe geleistet
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