Sexualwissenschaftler fordern gesetzliche Anerkennung

<p>Sexualwissenschaftler fordern gesetzliche Anerkennung</p>

In Belgien kann sich jeder Sexualwissenschaftler oder Sexologe nennen, ohne dass die erforderliche Ausbildung und Kompetenz überprüft wird. Der VVS setzt sich seit Jahren für die gesetzliche Anerkennung von Sexologinnen und Sexologen ein, denn „Menschen haben ein Recht auf eine fundierte, qualifizierte Behandlung, ganz gleich, ob es um ihr medizinisches, psychologisches oder sexuelles Wohlbefinden geht“.

Der Verband hat das Thema nach einer kürzlichen Ausstrahlung der Sendung „Sexarbeiter“ auf dem TV-Sender Canvas erneut aufs Tapet gebracht. In besagter Sendung wird ein erfahrener Experte porträtiert, der sich auch als Sexologe ausgibt. „Der VVS erkennt an, dass ein erfahrener Experte einen Mehrwert darstellen kann, aber die Menschen sollten wissen, an wen genau sie sich wenden: an einen anerkannten Sexologen, einen erfahrenen Experten,...“, heißt es.

Aus der Not heraus hat der Flämische Verband für Sexualwissenschaft daher 2015 den Titel „Klinischer Sexologe VVS“ als Qualitätslabel eingeführt. Ein klinischer Sexologe muss eine Hochschulausbildung in Sexologie absolviert haben und geprüfte klinische Berufserfahrung nachweisen können. Sexologen mit diesem Titel sind auf der Website www.seksuologie.be oder www.seksuoloog.be aufgeführt.

Der VVS weist darauf hin, dass alles für die rechtliche Verankerung der Anerkennung bereit ist. Der Hohe Gesundheitsrat hat bereits 2016 eine eindeutige Stellungnahme zur rechtlichen Anerkennung des Sexologen als eigenständigen Gesundheitsberuf abgegeben, und die Abgeordnete Nathalie Muylle (CD&V) hat 2017 und 2019 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Der VVS und der wallonische Verband der Sexologen unterstützen diesen Gesetzentwurf. (belga)

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