Städtebaugenehmigung ermöglicht Aufforstung von Wiesen in Bütgenbach

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Das betroffene Gebiet Plättscheid befindet sich in Bütgenbach unweit der Domäne (oben rechts). | Grafik: Kabinett Antoniadis

In einer Regierungssitzung am Donnerstagmorgen wurde eine entsprechende Städtebaugenehmigung erteilt, nachdem zunächst ein Antrag der Gemeinde Bütgenbach abgelehnt worden war. Antoniadis legte nach der Prüfung des Einspruchs der Gemeinde den Vorschlag der Erteilung einer Städtebaugenehmigung vor.

Zur Vorgeschichte der Akte: Die Gemeinde Bütgenbach hatte im April 2021 beim zuständigen Dienst der DG einen Antrag auf eine Städtebaugenehmigung zur Aufforstung von Wiesen gelegen Plättscheid in Bütgenbach eingereicht.

Das Gemeindekollegium sowie das Amt für Natur und Forsten der Wallonischen Region stellten ein günstiges Gutachten aus. Die Stellungnahme der Wallonischen Behörde für ländliche Entwicklung fiel indes ungünstig aus, was zunächst zu einer Verweigerung der Genehmigung führte.

Im Oktober 2021 folgte seitens der Gemeinde Bütgenbach eine Beschwerde gegen diese Verweigerung bei der DG. Nach einer Anhörung im Dezember verfasste die beratende Kommission für Beschwerden eine günstige Stellungnahme. So sei der Beschwerde der Gemeinde bezüglich der Verweigerung der Genehmigung der Aufforstung von Wiesen aus mehreren Gründen stattzugeben. Die Kommission erachtete es unter anderem als empfehlenswert, dem Antrag der Gemeinde zu folgen, da sie eine „zulässige und nachvollziehbare Opportunitätsabwägung“ vornimmt.

„Die Kommission ist der Ansicht, dass die Abwägung vertretbar und nachvollziehbar durch die Gemeinde vorgenommen wurde. Die Parzellen sind pachtfrei an die Gemeinde zurückgefallen. Offensichtlich besteht insgesamt betrachtet kein Mangel an landwirtschaftlichen Flächen, und die besondere Lage der Wiesen spricht eher für eine nachhaltig geplante Aufforstung, auch unter ökologischen Gesichtspunkten. Zudem wird in Betracht gezogen, dass alle Gutachten, bis auf eines des Öffentlichen Dienstes der Wallonie durchweg positiv ausgefallen sind“, heißt es in der Stellungnahme.

Die geplante Aufforstung wirkt der Zerstückelung der Wälder entgegen.

„Da die betreffenden Wiesen vor Kurzem pachtfrei geworden sind und sich demnach wieder unbenutzt in Besitz der Gemeinde befinden, handelt es sich hierbei effektiv um eine einmalige Gelegenheit, eine nachhaltige Raumentwicklung zu gestalten“, bemerkt der Minister weiter: „Die gezielte Aufforstung dieser Wiesen kann durchaus als förderungswürdiges Vorhaben betrachten werden, sowohl aus raumordnerischer als auch aus ökologischer Sicht. Raumordnung bedeutet nicht immer nur Bauen. Ich habe des Öfteren daran erinnert, dass wir mit den neuen Zuständigkeiten auch eine Aufforstung betreiben können.“

Zudem befinden sich die angrenzenden Parzellen bereits im Forstgebiet. Die geplante Aufforstung wirkt also der Zerstückelung der Wälder entgegen. Solch eine Lückenschließung der zurzeit getrennten Waldflächen ist daher vernünftig, findet der Minister. „Der ökologische Aspekt, auf einem Gebiet dieser Größe viele Bäume zu pflanzen, darf auch nicht außer Acht gelassen werden. Die Absicht der Gemeinde, sich an der Erfüllung der EU-Klimaziele zu beteiligen, wird seitens der Regierung auch als erstrebenswert und opportun betrachtet. Die Aufforstung hat nämlich einen positiven Effekt auf das Klima.“

Insgesamt wird eine Fläche von knapp 15 Hektar zur Aufforstung anvisiert. Dies wird aber kein Ungleichgewicht zwischen landwirtschaftlichen und forstlichen Flächen zur Folge haben, heißt es. „Offensichtlich besitzt die Gemeinde genügend landwirtschaftliche Flächen, die in Zukunft an Landwirte verpachtet werden können“, so Antoniadis weiter, wobei die betroffene Fläche momentan ebenfalls nicht als landwirtschaftliche Fläche benutzt wird.

Da das Projekt auch gesetzlich erlaubt und juristisch auf keine Einwände gestoßen ist, hat die Regierung der DG am Donnerstag die Beschwerde der Gemeinde Bütgenbach als zulässig anerkannt. Die Städtebaugenehmigung wird somit erteilt. (red/ab)

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