Haus Katharina verliert Betriebsgenehmigung als Wohn- und Pflegezentrum

<p>Ein Blick von außen auf das Altenwohn- und Pflegeheim Haus Katharina</p>
Ein Blick von außen auf das Altenwohn- und Pflegeheim Haus Katharina | Foto: privat

Demnach sei die Regierung dekretal hierzu verpflichtet, nachdem seit 2017 eine Reihe von Normen seitens der Betreiber nicht ausreichend behoben worden sein sollen. „Eine diesbezügliche Aussetzungsklage seitens der Einrichtung wurde zu Beginn des neuen Jahres vom Staatsrat abgewiesen“, heißt es der schriftlichen Mitteilung.

Konkret hat die Regierung der „Haus Katharina PGmbH“ die Planungs- und Betriebsgenehmigung entzogen. Es ist das zweite Mal, dass eine DG-Regierung diesen Schritt unternehmen muss. Im Jahr 1999 wurde dem Seniorenheim Haus Anna in der Ortschaft Lichtenbusch, in Raeren, von der Regierung unter dem ehemaligen Ministerpräsidenten Joseph Maraite per Erlass die Genehmigung entzogen.

Die Entscheidung der Regierung soll vorab vom Beirat für Seniorenunterstützung begutachtet und einstimmig befürwortet worden sein, heißt es in dem Schreiben. Der Beirat besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der WPZS, der häuslichen Hilfe und Krankenpflege, der Allgemeinmedizin, Paramedizin, Palliativpflege sowie der Senioreninnen und Senioren in Ostbelgien.

Die Einstellung der Aktivitäten von Haus Katharina ist nun bis zum 15. Februar vorgesehen.

Seit vier Jahren soll in regelmäßigen Abständen im Rahmen von Inspektionen seitens des Ministeriums der DG sowie in Zusammenarbeit mit externen Sachverständigen erhebliche strukturelle Defizite bei der Einhaltung der Normen festgestellt worden sein. „Diese betreffen zahlreiche Bestimmungen zum Personal als auch die Infrastruktur.“

Trotz der gewährten Fristverlängerungen seitens der Aufsichtsbehörde seien die Normen zum großen Bedauern der Regierung wiederholt nicht erfüllt worden. „Dies, obschon das Haus Katharina bis dato als kleine Einrichtung geringere Auflagen erfüllen musste als größere Wohn- und Pflegezentren.“

Bewohnerinnen und Bewohner können in andere WPZS ziehen

Die 19 Bewohnerinnen und Bewohner, die zum Teil aus der DG oder ursprünglich aus dem benachbarten Deutschland kommen, erhalten nun die Möglichkeit, in andere Wohn- und Pflegezentren zu ziehen. Sie sollen von der Heimleitung sowie von offizieller Seite nach dem jüngsten Entscheid des Staatsrates vom 3. Januar erneut über den Regierungsbeschluss informiert werden, der bereits Mitte November gefasst wurde. Zusätzliche Unterstützung leisten die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben und bei Bedarf das Begleit- und Therapiezentrum.

Die Mehrkosten im Tagespreis, die bei einem Umzug in eines der ostbelgischen WPZS für den Bewohner anfallen, werde die DG übernehmen. „Für die Bewohnerinnen und Bewohner entstehen somit keine finanziellen Auswirkungen“, lässt Antonios Antoniadis verlauten.

Betroffene könnten sich bei Jennifer Nyssen (unter der Rufnummer 087 596 453 oder per Mail an jennifer.nyssen@dgov.be), Mitarbeiterin im Kabinett des Ministers für Seniorenpolitik Antonios Antoniadis, melden. (red/calü)

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