Annullierung des Visums nicht gerechtfertigt: Teilsieg vor Gericht für Djokovic

<p>Novak Djokovic hat mit seinem Einspruch gegen die verweigerte Einreise nach Australien Erfolg. Ob er jetzt tatsächlich an den Australian Open teilnehmen darf, steht aber noch nicht fest.</p>
Novak Djokovic hat mit seinem Einspruch gegen die verweigerte Einreise nach Australien Erfolg. Ob er jetzt tatsächlich an den Australian Open teilnehmen darf, steht aber noch nicht fest. | Foto: afp

Die Anwälte des Serben waren gegen die Annullierung seines Visums durch die Grenzschutzbehörden nach der Ankunft des Weltranglistenersten am Mittwoch vorgegangen.

Der Erfolg garantiert aber nicht, dass Djokovic als Titelverteidiger an den Australian Open ab dem 17. Januar teilnehmen kann. Die australische Regierung kündigte bereits an, eine erneute Aufhebung von Djokovics Visum prüfen zu wollen.

Djokovics Anwälte hatten sich in ihrer Argumentation darauf gestützt, dass ihrem Mandanten eine Ausnahmegenehmigung von der Impfung durch zwei unabhängige medizinische Gremien genehmigt worden war. Dies erkannte Richter Anthony Kelly an und stellte die Frage „Was mehr hätte dieser Mann noch tun können?“ in den Raum. Djokovic hatte bereits für die Anhörung das Park Hotel in Melbourne verlassen dürfen, in das ihn die Behörden nach Verwehren der Einreise gebracht hatten.

Die Djokovic-Anwälte verwiesen in der Anhörung darauf, dass ihr Mandant „absolut alles“ für die Einreise nach Australien getan habe. Der Sportstar soll am 16. Dezember positiv auf das Coronavirus getestet worden sein und gilt damit als genesen. Er sollte nach dem Richterspruch unverzüglich seinen Pass und persönliche Gegenstände zurückbekommen.

Vorausgegangen war ein tagelanges juristisches Tauziehen, das Beobachter in der ganzen Welt bewegte. Der serbische Präsident Aleksandar Vucic sprach von einer „Belästigung“ Djokovics, dessen Vater bei Protesten in Belgrad noch schärfere Töne anschlug. Der australische Premierminister Scott Morrison wehrte sich und betonte, dass niemand über dem Gesetz stehe. (sid/calü)

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment