Quarantäneregeln in Schulen gelockert

<p>Eine Primarschulklasse muss künftig erst bei vier Infektionen in Quarantäne gehen.</p>
Eine Primarschulklasse muss künftig erst bei vier Infektionen in Quarantäne gehen. | Illustrationsbild: belga

Eine Primarschulklasse muss nur dann unter Quarantäne gestellt werden, wenn bei vier Schülern Corona-Infektionen festgestellt beziehungsweise 25 Prozent der Schüler einer Klasse positiv getestet werden. Derzeit reichen zwei Corona-Fälle aus. Des Weiteren verkürzt sich die Dauer der Quarantäne von bislang sieben auf fortan fünf Tage. Die neuen Vorschriften sollen pünktlich zum Schulbeginn am 10. Januar in Kraft treten und vorerst bis zu den Karnevalsferien gelten. Ende Januar soll eine Evaluierung stattfinden.

Schüler in Grundschulen und Kindergärten werden künftig als Personen mit geringem Risiko betrachtet. Hatte ein Kind einen Risikokontakt außerhalb der Schule und zeigt keine Symptome, kann es die Quarantäne verlassen und zur Schule gehen.

Für den Sekundarbereich werden die am Dienstag erarbeiteten, allgemein gültigen Quarantäneregeln übernommen. Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren, die eine Grundimpfung erhalten haben, müssen nach einem Hochrisikokontakt nicht mehr in Quarantäne oder einen PCR-Test durchführen lassen.

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