„Restart Shop“ für Einzelhändler: Anträge ab sofort möglich

„Restart Shop“ ist eine Maßnahme zur Unterstützung der Einzelhändler, die ihre Tätigkeit in den geschädigten Geschäftsräumen wieder aufnehmen, und folglich auch der Attraktivität der Gemeinden, indem andere als die versicherten Ausgaben gedeckt werden. Ab sofort ist es möglich (und dies bis Ende 2022), einen Antrag über die Website des Öffentlichen Dienstes der Wallonie unter „Vos démarches administratives“ (https://www.wallonie.be/fr/demarches) einzureichen, und zwar unter der Bezeichnung Restart Shop. Zur Erinnerung: Die wesentlichen Modalitäten der Maßnahme lauten wie folgt:

- Die Höhe der Beihilfe für die Wiederbelebung beträgt 5.000 Euro pro Niederlassungseinheit.

- Für die KMUs und die Selbstständigen als natürliche Person (sei es im Haupt- oder im Nebenberuf), die Sozialbeiträge bezahlen.

- Die Tätigkeit besteht im Verkauf von Waren oder in der Erbringung von Dienstleistungen für Privatpersonen, wenn ein Schaufenster vorhanden und ein direkter Kundenkontakt erforderlich ist.

- Die förderfähigen Ausgaben betreffen die Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit und die Wiederansiedlung des Selbstständigen/Einzelhändlers, mit Ausnahme der Kosten, die bereits durch die Versicherung und/oder den Katastrophenfonds gedeckt werden. Dabei kann es sich insbesondere um Marketing- und Kommunikationskosten, Kosten für die Instandsetzung des Schaufensters usw. handeln. (red/sc)

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