Petition für 45-Jährigen aus Bruyères: „Tiere würde man besser unterbringen“

<p>Die gravierenden baulichen Mängel und der Schimmel an den Wänden sind unübersehbar: Roswitha Mertes kann nicht verstehen, dass ihr Vetter Alain seit Jahren in seinem baufälligen Elternhaus leben muss.</p>
Die gravierenden baulichen Mängel und der Schimmel an den Wänden sind unübersehbar: Roswitha Mertes kann nicht verstehen, dass ihr Vetter Alain seit Jahren in seinem baufälligen Elternhaus leben muss. | Fotos: Arno Colaris

Das Schicksal hat es nicht gut mit Alain Mertes gemeint. Der heute 45-Jährige kam mit einer geistigen Beeinträchtigung zur Welt, im Alter von 19 Jahren verlor er seinen Vater, zehn Jahre später seine Mutter.

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Kommentare

  • Und was sagt der Malmedyer Rechtsanwalt Philippe Molitor dazu?
    Schweigen im Walde und Zugriff auf Alain sein Konto?.

  • @Carl Schumacher, das nennt man ein Eigentor...
    In der Printausgabe des Grenzecho vom 24. Dezember hat der Rechtsanwalt Molitor auf Seite 11 sehr wohl Stellung zu dem Problem bezogen.

  • Selbst nach der Lektüre der beiden Versionen bleibt der Leser ratlos zurück.
    Wer hat nun recht bzw. sagt die Wahrheit?

    Vielleicht hätte das GE auch ein wenig Aufklärungsarbeit leisten können.
    Ein "Verwalter", früher "Vormund" ist doch wohl vom Friedensgericht bestellt und kann nur innerhalb einer festgelegten Marge handeln. Er kann auch jederzeit auf Antrag von seinen Pflichten entbunden werden.(*)

    Wieso konnte der dann einfach so eine Immobilie verkaufen, "ohne Mitwissen" des Besitzers und ohne gerichtliche Aufsicht?
    Was doch wohl kein bloßer "Verwaltungsakt" mehr ist und somit illegal wäre??
    Wo ist der Kauferlös geblieben? In den Taschen des Rechtsanwaltes? Was eine Straftat wäre. Eine schwere Unterstellung!

    Wer ist dieser "persönliche Betreuer", der seit dem Tod der Mutter (2004) "nichts mehr von sich hören ließ"? Doch wohl nicht der Rechtsanwalt als Vormund, mit dem es in der Zwischenzeit "Unstimmigkeiten", also doch wohl Kontakte und Diskussionen gegeben haben soll?

    Und jetzt kommt euch noch eine persönliche Anwältin ins Spiel, der man vielleicht besser die Kommunikation mit den Medien überlassen hätte...

    Was genau waren Gegenstand und Ausgang des Verfahrens vor dem Gericht Erster Instanz in Verviers, das jetzt wohl in der Berufung in Lüttich ist und schon wegen "angeblicher" Überlastung des Gerichtes auf Oktober vertagt wurde?
    Nicht wegen "angeblicher", die Überlastung dieser Instanz besteht besonders in Zivilsachen seit Jahrzehnten.

    Sehr nebulös das Ganze.

    Zum Schluss noch die Frage, wieso solche privaten Händel in völlig unausgegorener Form auf dem Marktplatz ausgetragen werden. Und was da gar eine Petition bezwecken soll.

    (*) Details siehe etwa hier: "La protection des personnes majeures en situation d'incapacité"
    Daraus ein Zitat:
    "Der Friedensrichter kann jederzeit den persönlichen Verwalter ersetzen oder seine Befugnisse ändern, je nach dem Gesundheitszustand oder den Bedürfnissen der betreffenden Person."
    Auch zur Vermögensverwaltung und zum j¨ährlichen Rechenschaftsbericht gibt es dort Näheres.

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