Was sich im Bildungswesen der DG ändert

<p>Illustration: Photo News</p>
Illustration: Photo News

Grundschulwesen

· Ab dem 6. Dezember:

o Maskenpflicht für alle Schüler ab 6 Jahre.

Die Maskenpflicht ab 6 gilt auch in der Schülerbeförderung und in den Schulen. Im Unterricht dürfen die Primarschüler die Masken ablegen, wenn sie sitzen. Ausnahmen sind auch für Förderschüler vorgesehen.

o Alle außerschulischen Aktivitäten werden ausgesetzt.

· Ab dem 20. Dezember und bis zum 23. Dezember:

o Der Präsenzunterricht wird bis zu den Weihnachtsferien ausgesetzt. In dieser Zeit erhalten die Kinder Fernunterricht in Form von Aufgaben, um bereits Gelerntes zu wiederholen oder zu festigen.

o Die Regel- und Förderschulen organisieren eine Betreuung: Die Eltern werden jedoch gebeten, diese Betreuung nur in Anspruch zu nehmen, wenn sie keine andere Betreuungsmöglichkeit haben.

o Die außerschulische Betreuung wird ebenfalls gewährleistet: Die Eltern sollen auch diese Betreuung nur in Anspruch nehmen, wenn sie keine andere Betreuungsmöglichkeit haben. Welche Standorte offen sein werden, wird das RZKB zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.

Der Konzertierungsausschuss empfiehlt den Eltern, ihre Kinder vor der Rückkehr in die Schulen nach den Weihnachtsferien mit einem Selbsttest zu testen.

Sekundarschulwesen

· Die Prüfungssitzungen, die nächste Woche beginnen, finden regulär statt.

· Für die Sekundarschüler, die keine Prüfungssitzung haben, gilt, dass nie mehr als 50 Prozent dieser Schüler gleichzeitig in der Schule anwesend sein dürfen (Hybridunterricht), von dieser Regel ausgenommen sind Förderschüler oder Schüler mit besonderem Lernbedarf wie die Schüler, die die differenzierte Stufe besuchen. Nähere Informationen zur Organisation des Unterrichts erteilen die Schulen.

· Kontakte zwischen Erwachsenen werden weiterhin ausschließlich digital organisiert.

· Praktika der Sekundarschüler können gemäß den Regeln der jeweiligen Sektoren weiter stattfinden.

· Die Maskenpflicht für Schüler ab 12 Jahre gilt weiterhin auch im Klassenraum während des Unterrichts.

Hochschule

Ab dem 6. Dezember dürfen nur mehr 50 Prozent der Studierenden gleichzeitig auf dem Campus der Autonomen Hochschule anwesend sein.

Praktika der Studierenden können weiterhin gemäß den Regeln der jeweiligen Sektoren stattfinden. Die Studierenden der AHS haben Zugang zu den Schulen.

Erwachsenenbildung

Ab dem 6. Dezember werden die Präsenzaktivitäten in der Erwachsenenbildung und schulischen Weiterbildung ausgesetzt. Die Anbieter sollen im Rahmen des Möglichen auf digitale Alternativen zurückgreifen.

Mittelständische Ausbildung

Der Unterricht an den Zentren für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand (ZAWM) wird gemäß der aktuellen Regelung weitergeführt. Aufgrund der geringen Klassengrößen sind dort keine Anpassungen erforderlich. Die innerbetriebliche Ausbildung kann gemäß den Regeln des Sektors stattfinden.

Lydia Klinkenberg sagt abschließend zu den neuesten Beschlüssen: „Ich finde es sehr bedauerlich, dass das Bildungswesen von diesen Maßnahmen so stark betroffen ist. In den Grundschulen gab es in den letzten Wochen in der Tat eine hohe Viruszirkulation, das aber auch aufgrund von Infektionen, die aus der Gesellschaft heraus in die Schulen hineingetragen wurden. Ich kann nur noch einmal betonen, dass wir alle unseren Beitrag leisten müssen, um das Infektionsgeschehen in der Gesellschaft und somit auch in den Schulen zu reduzieren. Das geht nicht, wenn in anderen Bereichen unseres Lebens keine entsprechenden Maßnahmen verhängt werden. Was die Sekundarschulen angeht, so zählen wir aktuell lediglich 16 Coronafälle unter allen Sekundarschülern. Die Situation im Sekundarschulwesen ist somit nicht vergleichbar mit der in den Sekundarschulen in den anderen Landesteilen. Ich hoffe, dass die Maßnahmen zur Kontaktreduzierung in den kommenden Tagen und Wochen ihre Wirkung entfalten und das Infektionsgeschehen verlangsamen werden, sodass nach den Weihnachtsferien einer Rückkehr in den Präsenzunterricht nichts im Wege steht.“ Klinkenberg betont, dass die Bildungsminister auf diese Entscheidungen keinen Einfluss hatten, jedoch froh sind, dass über die Ministerpräsidenten ein Aufschub für die Grundschulen erwirkt werden konnte: „Gestern um diese Zeit gingen wir davon aus, dass die Kindergärten und Primarschulen bereits ab Montag schließen werden müssen. Aufgrund der bevorstehenden Weihnachtsferien hätten die Kinder fünf Wochen keinen Präsenzunterricht erhalten. Das ist in meinen Augen nicht vertretbar. Ich bin sehr froh, dass die Grundschüler noch bis zum 17. Dezember einschließlich 100 % Präsenzunterricht erhalten können, bevor sie dann vor den Weihnachtsferien für lediglich vier Tage in den Fernunterricht wechseln. So haben die Schulen und auch die Eltern ausreichend Zeit, sich darauf vorzubereiten. Natürlich hätte ich mir gewünscht, dass den Kindern das Tragen einer Maske erspart geblieben wäre. Ich denke aber, dass dies im Vergleich zur Schulschließung das kleinere Übel ist.“ (red/sc)

Infos: www.ostbelgienbildung.be/corona

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