Neue Corona-Maßnahmen - Bis zu 15 Personen in einem Ferienhaus

<p>Für die Gastronomie gelten erneut strengere Regeln.</p>
Für die Gastronomie gelten erneut strengere Regeln. | Foto: belga/Hatim Kaghat

Der Konzertierungsausschuss hatte am Freitag beschlossen, dass unter anderem Tanzlokale und Diskotheken ihre Türen schließen müssen, während für das Gaststättengewerbe eine Sperrstunde eingeführt wurde. Auch für Veranstaltungen gelten von nun an strengere Maßnahmen.

Der königliche Erlass legt jetzt einige Dinge fest. So werden beispielsweise Kinder unter 12 Jahren nicht zu der Höchstzahl von sechs Personen an einem Tisch im Gaststättengewerbe gezählt. Diese Maßnahme ist nicht neu, da Kinder unter 12 Jahren während einer früheren Einschränkung auch nicht gezählt wurden.

Der Konzertierungsausschuss hatte am Freitag klargestellt, dass es keinen Eingriff in die Höchstzahl der Kontakte im privaten Bereich geben wird. Der königliche Erlass macht in gewissem Maße eine Ausnahme, indem er festlegt, dass neben dem Privathaus maximal 15 Personen in einer kleinen Touristenunterkunft zusammenkommen dürfen, ohne dass Maßnahmen ergriffen werden müssen.

"Wir müssen versuchen, die Vermischung verschiedener Blasen so weit wie möglich zu vermeiden, aber wir wissen natürlich auch, dass die Leute manchmal eine kurze Pause brauchen. Deshalb haben wir jetzt beschlossen, dass verschiedene Haushalte oder Freunde weiterhin gemeinsam in ein Ferienhaus reisen können, aber wir haben die Zahl der Personen auf 15 begrenzt. Also keine sehr großen Gruppen, um dem Virus keine Gelegenheit zu geben, sich weiter auszubreiten", erklärte Innenministerin Annelies Verlinden in „De Ochtend“ auf Radio 1.

Außerdem ist zu beachten, dass ab Montag auf den Weihnachtsmärkten und in den Winterdörfern im Freien maximal 100 Personen gleichzeitig sein dürfen. Dies gilt, wenn das Corona Safe Ticket nicht kontrolliert wird, erklärt Marie Verbeke, Sprecherin von Ministerin Verlinden. Wenn es eine Kontrolle gibt, sind mehr Personen zugelassen.

Die neuen Corona-Maßnahmen treten am Samstag um 11 Uhr in Kraft. Die neuen Regeln für die Veranstaltungen und Sportwettbewerbe in Hallen treten am Montagmorgen um 7 Uhr in Kraft. Die Maßnahmen gelten im Prinzip bis zum 28. Januar 2022, werden aber auf der nächsten Sitzung des Konzertierungsausschusses am 15. Dezember neu bewertet. (belga/ag)

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