Hochwasser: Unterstützung für geschädigte Unternehmen

<p>Häuser werden nach dem verheerenden Hochwasser von Mitte Juli in Pepinster abgerissen. Foto: belga</p>
Häuser werden nach dem verheerenden Hochwasser von Mitte Juli in Pepinster abgerissen. Foto: belga

Diese Hilfen dienen der Instandsetzung, dem Wiederaufbau oder der Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit von Betrieben und Selbstständigen im südlichen Landesteil, in einem Umkreis von maximal 20 Kilometer vom ursprünglichen Standort entfernt. Ausnahmen seien möglich, wenn „nachweislich kein geeignetes Grundstück oder keine geeignete Infrastruktur zur Verfügung steht“, teilte die WFG mit. Dies sei die Voraussetzung, um die Hilfen in Anspruch nehmen zu können. Je nach Versicherungslage sind drei verschiedene Szenarien möglich:

· Einfache Risiken: Diese Unterstützung betrifft Unternehmen, die ihre Güter mit einem Versicherungswert von weniger als 1.536.939,85 Euro versichert haben. Die gegen einfache Risiken versicherten Betriebe werden den Angaben zufolge für bis zu 100 Prozent der geschätzten und durch ihre Versicherungspolice gedeckten Schäden entschädigt (im Rahmen der nach Gutachten ermittelten Förderbeträge sowie der vertraglichen Obergrenzen). Es erfolgt eine direkte Abwicklung und Entschädigung über die jeweilige Versicherungsgesellschaft. Diese Betriebe können jedoch keine Unterstützung aus dem Katastrophenfonds erhalten, auch wenn bestimmte Posten nicht von ihrer Versicherungsgesellschaft übernommen werden oder ihre vertraglichen Höchstgrenzen niedriger sind als die effektive Schadenssumme.

· Besondere Risiken: Diese Entschädigung gilt für Betriebe, die ihr Eigentum mit einem Versicherungswert von mehr als 1.536.939,85 Euro versichert haben. Unternehmen können für Schäden, die nicht von der Versicherungs-gesellschaft getragen werden, eine Reparaturhilfe des Katastrophenfonds (fonds des calamités) in Anspruch nehmen, und zwar in Höhe von:

- 40 Prozent für Unternehmen zwischen 50 und 250 VZÄ sowie für Unternehmen mit mehr als 250 VZÄ (nur nach einer Validierung durch die Regierung);

- 50 Prozent für Unternehmen mit weniger als 50 VZÄ.

Das Unternehmen muss einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, um die Höhe der Reparaturbeihilfe zu bewerten. Je nach Höhe der Hilfe gibt es zwei unterschiedliche Verfahren:

1) Der Beihilfeantrag beläuft sich auf mindestens 50.000 Euro: Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach der Aufrechterhaltung von Arbeitsplätzen. Bevor ein Unternehmen den Antrag beim Katastrophenfonds stellen kann, muss es einen Finanzplan für die Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit von einem der drei Wirtschaftsinstrumente (Sowalfin, SOGEPA, SRIW) überprüfen und validieren lassen, indem es 1890 kontaktiert. Wenn das Unternehmen jedoch bereits mit einer der genannten Strukturen in Verbindung steht und somit bereits einen bevorzugten Ansprechpartner hat, bleibt diese Person die direkte Anlaufstelle für das Unternehmen, unabhängig von seiner Größe oder der Höhe des Beihilfeantrags beim Katastrophenfonds.

2) Der Beihilfeantrag beläuft sich auf weniger als 50.000 Euro: In diesem Fall stellt das Unternehmen seinen Antrag auf Unterstützung direkt beim Katastrophenfonds: https://bit.ly/3Fxin7P (MonEspace)

· Nicht versicherte Unternehmen: Diese Betriebe können eine finanzielle Unterstützung des Katastrophenfonds in Höhe von 25% des erlittenen Schadens bis zu einer Höchstgrenze von 500.000 € beantragen. Auch hier muss das Unternehmen einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, um die Höhe der Reparaturbeihilfe zu schätzen. Je nach Höhe der Beihilfe gibt es wieder zwei unterschiedliche Prozedere:

1) Der Beihilfeantrag beläuft sich auf mindestens 50.000 Euro: Die Höhe der Beihilfe wird in Abhängigkeit der Erhaltung von Arbeitsplätzen berechnet. Hier gilt das gleiche Verfahren wie oben erwähnt (bei den besonderen Risiken).

2) Der Antrag auf Unterstützung beläuft sich auf weniger als 50.000 Euro: In diesem Fall stellt das Unternehmen seinen Antrag auf Unterstützung direkt beim Katastrophenfonds: https://bit.ly/3Dp0HdI (MonEspace. Weitere Infos auf www.1890.be/article/tien-a-la-reparation-des-entreprises-sinistrees/ à Kontakt 1890: https://www.1890.be/contact. (red/sc)

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