Weiterer Etappensieg für DG-Regierung und Verbraucherschutzzentrale gegen Eneco

<p>Weiterer Etappensieg für DG-Regierung und Verbraucherschutzzentrale gegen Eneco</p>
Illustrationsfoto: picture alliance/dpa

Am 27. Mai 2021 schlussfolgerte der Lütticher Appellationshof, dass Eneco gegen das Wirtschaftsgesetzbuch verstößt, indem es die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Rechnungen sowie den Schriftverkehr (Rechnungsdokumente, Zahlungsaufforderungen, Mahnungen sowie jeglichen anderen Schriftverkehr oder Kommunikationen) nicht in deutscher Sprache zur Verfügung stellt.

Ein zweiter Entscheid vom 14. Oktober 2021 hat mittlerweile auch Klarheit in punkto Webseite, Call-Center und Erreichbarkeit des Kundendienstes in Deutsch geschaffen. „Der Entscheid entspricht vollkommen unseren Erwartungen“, so Ministerpräsident Oliver Paasch in der Mitteilung. Da die Frist für die Erfüllung des ersten Entscheids vergangenen Oktober abgelaufen ist, muss Eneco jetzt die allgemeinen Geschäftsbedingungen und den oben erwähnten Schriftverkehr in deutscher Sprache gewährleisten.

Die VSZ und die DG-Regierung ermutigen alle deutschsprachigen Eneco-Kunden, diese Dokumente anzufordern. Die VSZ stellt diesbezüglich ein Formular zur Verfügung.

„Mithilfe der beiden Gerichtsentscheide werden die DG-Regierung und die Verbraucherschutzzentrale weiter Druck auf die wichtigsten Energieanbieter auf dem Gebiet deutscher Sprache und in den Gemeinden mit Spracherleichterungen, Weismes und Malmedy, ausüben, damit das Recht der deutschsprachigen Bürger endlich gewahrt wird“, heißt es abschließend. (red/svm)

Betroffene Verbraucher können diesbezüglich ein vorgedrucktes Formular bei der Verbraucherschutzzentrale kostenfrei abholen oder aber im Netz auf www.vsz.be herunterladen.

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