DG-Regierung ruft CST-Regeln in Erinnerung

<p>Das Covid Safe Ticket, das über die App Covid Safe heruntergeladen werden kann, bescheinigt eine vollständige Impfung, eine Genesung oder einen negativen Test auf das Coronavirus.</p>
Das Covid Safe Ticket, das über die App Covid Safe heruntergeladen werden kann, bescheinigt eine vollständige Impfung, eine Genesung oder einen negativen Test auf das Coronavirus. | Foto: belga

Aufgrund der beunruhigenden Epidemiewerte in Belgien hatte der Konzertierungsausschuss am 26. Oktober 2021 die obligatorische Einführung des Covid Safe Tickets (CST – 3G-Regel; Zugang, wenn geimpft, genesen oder getestet) in verschiedenen Sektoren in ganz Belgien beschlossen. Zum 1. November 2021 setzte die DG-Regierung in Absprache mit den neun Bürgermeistern diese Beschlüsse um.

Die Regierung erinnert nun daran, dass das CST auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft in folgenden Bereichen für Besucher ab 16 Jahren verpflichtend ist:

1. Veranstaltungen, Test- und Pilotprojekte mit einer Mindestzahl von 50 Besuchern im Innenbereich beziehungsweise 200 Besuchern im Freien;

2. Sportzentren, insofern dort Sportwettkämpfe mit einer Mindestzahl von 50 Besuchern im Innenbereich beziehungsweise 200 Besuchern im Freien stattfinden;

3. Einrichtungen des Kultursektors, insofern dort Tätigkeiten oder Veranstaltungen mit einer Mindestzahl von 50 Besuchern im Innenbereich beziehungsweise 200 Besuchern im Freien stattfinden (ausgenommen vereinsinterne Aktivitäten);

4. Einrichtungen des Festsektors (inklusive Fest- und Dorfsäle), insofern dort Tätigkeiten oder Veranstaltungen (inklusive privater Feste) mit einer Mindestzahl von 50 Besuchern im Innenbereich bzw. 200 Personen im Außenbereich stattfinden und ein externer Dienstleister verpflichtet wird (z. B. Caterer, DJ);

5. Fitnesszentren;

6. Gaststätten und Restaurants (inklusive Bäckereien, wenn im Innenbereich gegessen oder getrunken wird);

7. Diskotheken.

Die CST-Pflicht gilt nicht bei privaten Veranstaltungen, die in geschlossenen, privaten Räumen (z.B. Haus, Wohnung, Garten) stattfinden.

Besuchern ohne gültiges CST drohen Geldstrafen zwischen 25 Euro und 200 Euro. Veranstalter/Hausherren, in deren Einrichtungen gegen die CST-Regeln verstoßen wird, drohen Geldstrafen zwischen 50 Euro und 2.500 Euro. Polizei und Staatsanwaltschaft sind für die Durchführung von Kontrollen befugt. Die Hygieneinspektion der DG kann ebenfalls protokollieren.

Im Gegensatz zu den in der frankophonen Wallonie anwendbaren Bestimmungen sind vereinsinterne Aktivitäten wie Sporttraininigs oder Musikproben in der DG nicht dem CST unterworfen.

Ein CST ist in folgenden Fällen gültig:

- Die Person ist im Besitz einer Impfbescheinigung: vollständiger Impfschutz + zwei Wochen (dies gilt für alle Arten von Impfstoffen), vorausgesetzt, dass diese Person in einem Zeitraum von höchstens 11 Tagen vor der Veranstaltung keinen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest mit einem positiven Ergebnis durchgeführt hat;

- Oder sie verfügt über eine Genesungsbescheinigung, deren Gültigkeit 11 Tage nach dem Datum des ersten positiven PCR-Tests beginnt und 180 Tage nach dem Datum dieses ersten positiven Tests endet;

- Oder wenn ein PCR-Test ein negatives Ergebnis liefert: Gültigkeit = Tag der Probenahme + 48 Stunden (zwei Tage);

- Oder wenn ein von medizinisch geschultem Personal durchgeführter Antigen-Schnelltest ein negatives Resultat ergibt: Gültigkeit = Tag der Probenahme + 24 Stunden (ein Tag).

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