Wie Bildungsministerin Lydia Klinkenberg (ProDG) bereits unmittelbar nach der Hochwasserkatastrophe mitteilte, übernimmt die DG die Kosten die Beförderung der Schüler zum Schwimmbad und zurück. „Diese Unterstützungsmaßnahme seitens der Regierung gilt trägerübergreifend nicht nur für die Schulen des Gemeinschaftsunterrichtswesens (GUW), das unter der Trägerschaft der Bildungsministerin steht, sondern auch für die Schulen des offiziell subventionierten Unterrichtswesens (OSU) und des freien subventionierten Unterrichtswesens (FSU). Des Weiteren übernimmt das Ministerium die Organisation der Fahrten. Derzeit arbeiten Regierung und Ministerium an der Ausschreibung des Dienstleistungsauftrags für die Beförderung nach Bütgenbach“, hieß es in einer Mitteilung aus dem Kabinett der Bildungsministerin.
Gemeinsam mit den Schulleitern der betroffenen Schulen habe man in dieser Woche die verfügbaren Zeiten des Hallenbads besprochen und diese auf die einzelnen Schulen verteilt, teilt die Ministerin mit. Die Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4. Primarschuljahres der Gemeindeschulen Herbesthal, Walhorn, Lontzen und Kettenis, der Städtischen Grundschule Oberstadt, der Städtischen Grundschule Unterstadt, der Pater-Damian-Förder- und Grundschule und der „Ecole communale pour enfants d’expression française“ (ECEF) und des Königlichen Athenäums Eupen haben von Januar bis Juni 2022 die Möglichkeit, in Bütgenbach Schwimmen zu lernen.
Zurzeit würden noch ausgebildete Bademeister und Schwimmlehrer gesucht, um den Schwimmunterricht zu erteilen bzw. zu beaufsichtigen. Interessenten mit den entsprechenden Qualifikationen werden gebeten, sich an Frau Catherine Reinertz zu wenden: catherine.reinertz@dgov.be. (red/sc)

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