Auch 2022 fünf Prozent weniger Entschädigung für Kammerabgeordnete

<p>Auch 2022 fünf Prozent weniger Entschädigung für Kammerabgeordnete</p>
Foto: belga

Diese Kürzung der Bezüge war im Jahr 2012 beschlossen worden und seitdem Jahr für Jahr erneuert worden. Ebenfalls reduziert sind die Entschädigungen für Sonderfunktionen (Vorsitzende, Vizepräsidenten usw.).

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