Diese Kürzung der Bezüge war im Jahr 2012 beschlossen worden und seitdem Jahr für Jahr erneuert worden. Ebenfalls reduziert sind die Entschädigungen für Sonderfunktionen (Vorsitzende, Vizepräsidenten usw.).
Auch 2022 fünf Prozent weniger Entschädigung für Kammerabgeordnete
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