Verpflichtende Expertise vor Bewilligung eines Kredits

<p>Verpflichtende Expertise vor Bewilligung eines Kredits</p>

Ab dem nächsten Jahr könnte der Investitions- und Kreditspielraum für Bauherren wie Banken spürbar eingeschränkt werden. Der Grund liegt in der verpflichtenden Expertise der zu erwerbenden und zu erbauenden Güter durch das kreditgebende Geldinstitut. Eine Direktive der Autorité Bancaire Européenne (ABE), die zwar bereits zuletzt vielfach Anwendung fand, die aber ab 1. Januar 2022 in allen Fällen Pflicht ist.

Auf diese Weise soll gewährleistet sein, dass Banken in Relation zum tatsächlichen Wert eines Anwesens oder eines Projektes keine unverhältnismäßigen Kredite zugestehen. Konkret: Fällt die Expertise (deutlich) niedriger aus als der veranschlagte respektive geforderte Preis, muss der Interessent gegebenenfalls eine höhere finanzielle Eigenleistung erbringen.

Nicht zu vergessen die im Vorjahr von der Belgischen Nationalbank (BNB) verordnete Beschränkung eines Darlehens auf allgemein 80 Prozent des effektiven Preises. Womit der Antragsteller sich künftig also zwei regulierenden Vorgaben (manche sprechen auch von „Hindernissen“) gegenübersieht, die vor allem zwei Entwicklungen garantieren sollen.

Einerseits soll gewährleistet sein, dass die Bank bei Nichterfüllung des Kredits und eines nachfolgenden Zwangsverkaufs ihren„Einsatz“ zurückerlangt. Andererseits soll dieser doppelte „Check“ möglichst einer ähnlich plötzlichen, unaufhaltsamen und brutalen Überhitzung des Marktes wie 2008 vorbeugen.

Faktisch trat die Direktive der ABE bereits Anfang Juli in Kraft, doch gewährt die BNB den Geldinstituten eine Frist von sechs Monaten, um ihre hauseigenen Kreditprozeduren den neuen Gegebenheiten anzupassen.

Zugleich wird seitens der ABE erwartet, dass die Nationalbanken die Neuregelung ab Januar nächsten Jahres konsequent kontrollieren. Wodurch aus den bisherigen (nationalen) Empfehlungen zwangsläufig (europäische) Verpflichtungen werden.

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