Maskenpflicht in den Schulen soll gelockert werden

<p>Die Maskenpflicht in den Schulen der DG soll gelockert werden. Eine endgültige Entscheidung trifft der Konzertierungsausschuss am Freitag.</p>
Die Maskenpflicht in den Schulen der DG soll gelockert werden. Eine endgültige Entscheidung trifft der Konzertierungsausschuss am Freitag. | Foto: Photo News

Wohlgemerkt: Die endgültige Entscheidung trifft an diesem Freitag der Konzertierungsausschuss, in dem alle Regierungen des Landes vertreten sind. Die DG wird in diesem Gremium von Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG) repräsentiert. „Welche Maßnahmen im neuen Schuljahr in den Grund- und Sekundarschulen ergriffen werden müssen, hängt von der Impfkampagne und, damit verbunden, von der Entwicklung der Inzidenzen und insbesondere der Krankenhausaufnahmen ab“, teilte Bildungsministerin Lydia Klinkenberg mit.

Die Impf-Bemühungen sollten bei der Schuljahresgestaltung berücksichtigt werden, „auch wenn das Virus unter uns bleibt“, so die Ministerin. „Vor diesem Hintergrund wollen wir das neue Schuljahr mit weniger restriktiven Maßnahmen gestalten.“ Insbesondere die Maskenregel soll gelockert werden.

Ab dem 1. September soll ohne Maske unterrichtet und gelernt werden können. Alle coronabedingten Maßnahmen für das Bildungswesen sind in einem neun Seiten stark Dokument aufgelistet, das am Dienstag veröffentlicht wurde. Grundschüler brauchen demnach keine Masken zu tragen. Maskenpflicht gilt in Innenräumen aber für das Personal bei allen Kontakten, die in Bewegung oder außerhalb des Klassenzimmers stattfinden (zum Beispiel im Klassenzimmer während des Unterrichts, auf den Fluren, im Lehrerzimmer außerhalb der Mahlzeiten usw.). Die Maske kann abgenommen werden, nachdem die Personalmitglieder für den Unterricht, für eine Besprechung oder zum Essen Platz genommen haben. Eltern müssen sich strikt an die Maskenpflicht halten.

Gelockert werden soll die Maskenpflicht in den Sekundarschulen: Hier gilt die Maskenpflicht in Innenräumen für das Personal, aber auch für die Schüler bei allen Kontakten, die in Bewegung oder außerhalb des Klassenzimmers stattfinden. „Die Maske kann vom Personal und von den Schülern abgenommen werden, nachdem sie für den Unterricht, für eine Besprechung oder zum Essen Platz genommen haben“, heißt es dazu in der Auflistung der verschiedenen Maßnahmen. Eltern müssen sich auch in der Sekundarschule strikt an die Maskenpflicht halten. Der Sportunterricht in der Primar- und Sekundarschule sollte möglichst draußen stattfinden, und im Sportunterricht brauchen keine Masken getragen zu werden.

Gemeinsam mit den Gesundheitsexperten riefen die Bildungsminister alle, die noch nicht geimpft sind, dazu auf, sich impfen zu lassen. Alle Geimpften sollten die verbleibenden Corona-Maßnahmen weiterhin einhalten. „Trotz der Impfung gibt es laut Experten weiterhin Grund zur Sorge, insbesondere aufgrund der mittlerweile dominanten und allgegenwärtigen Delta-Variante. In Verbindung mit den zunehmenden sozialen Kontakten und den zahlreichen Reiserückkehrern hat dies zu einem Anstieg der Anzahl Krankenhausaufenthalte geführt. Dieser Anstieg setzt sich fort und wird mit dem Ende der Ferienzeit wahrscheinlich noch zunehmen“, heißt es in der Pressemitteilung von Lydia Klinkenberg. Das Unterrichtswesen übernehme seine Verantwortung mit zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen.

So würden an Orten, an denen die Corona-Kennzahlen signifikant negativ von den belgischen Durchschnittswerten abweichen, „zeitnah verschärfte Maßnahmen“ ergriffen. In Gemeinden, in denen die Pandemie-Situation akut sei, werde die lokale Krisenzelle einberufen, der u. a. Kaleido, die Hygiene-Inspektion, Vertreter der Bildungsministerin und der jeweiligen Gemeinde angehören. Unmittelbar und je nach Situation könnten folgende Maßnahmen ergriffen werden: Maskenpflicht (für Personalmitglieder und Schüler ab zwölf Jahren) für 14 Tage; präventive Tests der Klassengruppe(n) sowie Quarantäne der Klassengruppe(n). Außerdem müsse in den Schulen für eine gute Belüftung aller Räumlichkeiten gesorgt werden. Anders als in anderen Gemeinschaften seien in der DG alle Schulen mit CO2-Messgeräten ausgestattet worden, heißt es.

Die festgelegten Maßnahmen wie die Lockerung der Maskenpflicht seien vorerst bis Ende September gültig und würden vor Ende des Monats September mit den Gesundheitsexperten ausgewertet. Ein entscheidendes Kriterium werde die Entwicklung der Impfquote sein. „Natürlich hätten die Bildungsminister gerne die Rückkehr zur ‘echten’ Normalität verkündet und gleich zu Beginn des Schuljahres Regeln aufgestellt, die unverändert für das ganze Schuljahr gelten. Leider ist das aufgrund der aktuellen Situation und der vielen Unwägbarkeiten, die sie noch mit sich bringt, zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich“, so die Bildungsministerin. (red/sc)

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