DG-Parlament macht Vivias-Bericht öffentlich

<p>Der nun veröffentlichte über 130 Seiten starke Bericht zu den von der Interkommunalen Vivias verwalteten Seniorenheimen wird das PDG im Herbst beschäftigen.</p>
Der nun veröffentlichte über 130 Seiten starke Bericht zu den von der Interkommunalen Vivias verwalteten Seniorenheimen wird das PDG im Herbst beschäftigen. | Foto: David Hagemann

Der Bericht liefert kaum neue Erkenntnisse im Vergleich zu dem Dokument, das vor einigen Wochen vom Präsidium des Parlamentes der Deutschsprachigen Gemeinschaft (PDG) veröffentlicht wurde. Das GrenzEcho stellte dieses Dokument ausführlich in seiner Ausgabe vom 17. Juni vor. Begrüßenswert ist jedenfalls, dass der Bericht nun in voller Länge vorliegt. Vor allem gehören dazu die Anlage 2 und 3, in denen zuerst der eigentliche Bericht der Ombudsfrau und danach die ausführliche Stellungnahme des Rechtsbeistandes der Interkommunalen Vivias, die in St.Vith das Elisabethheim und in Bütgenbach den „Hof“ betreibt, wiedergegeben. Ergänzend dazu befinden sich in dem über 130 Seiten starken Bericht der Beschluss des PDG, durch den die Ombudsfrau der DG, Marlene Hardt, mit der Erstellung dieses Berichtes beauftragt worden war. Interessant ist auch die Lektüre der Debatte im PDG-Präsidium, nachdem die Ombudsfrau ihren Bericht beim Präsidium hinterlegt hatte und ihn dort am 22. Februar 2021 vorstellte.

Der Auftrag an Marlene Hardt war am 20. Juli 2020 erfolgt, nachdem in der Öffentlichkeit verschiedene Vorwürfe an die Adresse von Vivias als Betreiber der beiden erwähnten Seniorenheime gerichtet worden waren. Die Vorwürfe waren vor allem im GrenzEcho in mehreren Beiträgen und Kommentaren im Frühjahr 2020 thematisiert worden. Damals waren - zur Erinnerung - die Seniorenheime der DG eine Zeitlang für das Publikum und für eine ganze Reihe von Dienstleistern geschlossen worden. Der Grund: Zu Beginn der Corona-Pandemie waren schnell die Senioreneinrichtungen überall im Land in den Fokus des Interesses gerückt. Zeitweise waren dort die meisten Opfer zu beklagen, abgesehen von der Isolierung der älteren Mitbewohner, die vielen Betroffenen und ihren Familien schwer zu schaffen machten.

Es waren aber auch in Ausschusssitzungen sowie im Plenum des DG-Parlamentes wiederholt Vorwürfe an die Adresse von Vivias laut geworden. Diese kamen hauptsächlich von den Oppositionsfraktionen der CSP und von Vivant.

Dass es sieben Monate dauerte, ehe der Bericht dem Parlament vorgelegt wurde, lag nicht zuletzt daran, wie Marlene Hardt selbst erklärte, dass nicht weniger als 80 Vorwürfe bzw. Behauptungen erhoben wurden, denen die Ombudsfrau, entsprechend ihrem Auftrag, nachging. (Wir kommen hierauf zurück).

Nach der Vorstellung des Berichtes beschloss das Präsidium des PDG, diesen an Vivias und an die DG-Regierung zwecks Stellungnahme weiterzureichen. Eine zweite Anhörung der Ombudsfrau erfolgte dann, in Anwesenheit von Vivias und der Regierung, am 22. März 2022, nachdem Vivias ausführlich auf die verschiedenen Anschuldigungen bzw. Behauptungen, aber auch auf die Arbeitsweise und die Schlussfolgerungen sowie Empfehlungen der Ombudsfrau eingegangen war (Anlage 3).

Vivias hatte bereits am 17. November den Entwurf des Berichtes der Ombudsfrau erhalten. Dieser umfasste nicht nur die ursprünglich festgelegten Aspekte, sondern ebenfalls Vorwürfe, die während der Anhörung der Personen laut wurden, die sich nach einem entsprechenden Aufruf in der Presse bei Marlene Hardt gemeldet hatten. Die Ombudsfrau hatte entschieden, auch diesen Vorwürfen nachzugehen und die Ergebnisse in ihren Bericht zu integrieren. Am 19. November teilte die Ombudsfrau Vivias mit, dass sie „gewisse Informationen von Vivias nicht ausreichend berücksichtigt“ habe. Vivias drängte daraufhin darauf, einen kompletten Bericht zur Kommentierung zu erhalten.

Diesen erhielt Vivias am 10. Dezember. Die Interkommunale wurde gebeten, darauf binnen zehn Tagen zu antworten. Einen nicht ganz vollständigen Bericht hatte die Ombudsfrau, wie erwähnt, Vivias bereits am 17. November zugestellt. Wie aus dem Bericht der Ombudsfrau hervorgeht, folgte daraufhin eine Debatte über Fristen. Vivias ließ mehrere davon verstreichen und sandte letztendlich am 4. Februar 2021 seine Stellungnahme nicht an die Ombudsfrau, sondern an das Präsidium des Parlamentes. Wie das GrenzEcho erfuhr, nahm PDG-Präsident Lambertz (SP) diese, laut Prozedur, nicht für ihn bestimmte Stellungnahmen nicht an.

Am 5. Februar erhielt Marlene Hardt dann persönlich die Bemerkungen von Vivias. Die Ombudsfrau erklärt in ihrem finalen Bericht, dass sie in der „kurzen Zeit“, die ihr geblieben sei, diese Bemerkungen und Kritikpunkte „so gut wie möglich zu berücksichtigen“ versuchte . Soweit zur Prozedur.

Inhaltlich ändert sich nicht viel zu den im GrenzEcho vom 17. Juni 2021 bereits dargelegten Fakten.

Im Präsidium gab es eine kontroverse Diskussion nach der Vorstellung des Berichtes. So sahen sich zwei Präsidiumsmitglieder in ihren Zweifeln an manchen Praktiken bei Vivias bestätigt. Sie sprachen von „tiefgründigen Missständen“ oder von „bedenklichen Defiziten“. Es sei richtig, dass die Ombudsfrau „möglicherweise strafrechtlich relevante Hinweise an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet habe“. Ein anderes Präsidiumsmitglied sprach von einem „sehr akribisch erarbeiteten Bericht“, der „sehr nuancierte Formulierungen“ enthalte, die „keine pauschale Stigmatisierung zuließen“. Diese Einschätzung teilte ein weiteres Präsidiumsmitglied. Danach wurden die einzelnen Vorwürfe nach Themenblöcken diskutiert. Ähnlich verliefen die Anhörung von Vivias und von Minister Antonios Antoniadis (SP).

Wie bereits in dem GE-Bericht vom 17. Juni 2021 erwähnt, wurden 30 stichhaltige Vorwürfe und Behauptungen festgestellt, „etwas mehr als 20 [...] erwiesen sich als falsch“. 33 Vorwürfe konnten nicht überprüft werden, u.a. wegen Zeitmangels oder des Arztgeheimnisses. Sechs wurden an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Im Herbst wird das Thema im PDG diskutiert. (os)

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