Schröder schludert

Der Chefredakteur Schröder schreibt in seiner Kolumne vom 14. Juli: „Grundrechte gelten per definitionem bedingungslos. Sie werden jedem Bürger unbedingt von der Verfassung garantiert.“ Schon in seinem nächsten Satz widerspricht er sich selber und räumt ein, dass der Staat die Grundrechte sehr wohl mit einer stichhaltigen und ausführlichen Begründung einschränken darf.

Weiter schreibt Herr Schröder, die Befürworter einer Impfpflicht würden „spontan und sorglos einer Beschneidung ihrer Rechte zustimmen“. Ich finde es unredlich, dem Andersdenkenden zu unterstellen, er würde aus der Lamäng heraus und ohne große Überlegung eine politische Forderung stellen, während man selber doch verantwortungsbewusst, emanzipiert und differenziert denkt und handelt. Herr Schröder hat schon bessere Kommentare geschrieben.

Kommentare

  • Eigentor, Herr Wahl...

    'Bedingungslos' und 'eingeschränkt' schließen sich nicht gegenseitig aus. Ersteres besagt lediglich, dass jeder Bürger Grundrechte per se innehat, dass es keine Bedingung gibt, um Grundrechte überhaupt zu haben. Zweiteres präzisiert, dass Grundrechte allerdings nicht "absolut" sind, bzw. in welchem Umfang sie gelten.

    Eine Analogie zur Veranschaulichung: Sie haben natürlich das Grundrecht der Bewegungsfreiheit - allerdings haben Sie nicht das Recht, als Fußgänger auf einer Autobahn spazieren zu gehen.

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