Grundsätzlich sind zurzeit Behandlungen u.a. durch einen Arzt, Zahnarzt und Physiotherapeuten von der Mehrwertsteuer befreit. Die einzige Ausnahme sind rein ästhetische Eingriffe durch einen Arzt. Dies soll sich am 1.
Bald Mehrwertsteuer beim Zahnarzt und Physiotherapeuten
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