Die Kläger hätten eine Verletzung ihrer Grundrechte nicht ausreichend dargelegt, ihre eigentlichen Verfassungsbeschwerden seien deshalb unzulässig. Damit steht auch fest, dass es keine Prüfung im Hauptverfahren mehr geben wird.
Deutsche Blockade beim Einheitspatent aufgehoben
Bereits abonniert?


Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren