Deutsche Blockade beim Einheitspatent aufgehoben

<p>Innovativen Unternehmen blieben jahrelang Kostensenkungen versagt.</p>
Innovativen Unternehmen blieben jahrelang Kostensenkungen versagt. | Foto: dpa

Die Kläger hätten eine Verletzung ihrer Grundrechte nicht ausreichend dargelegt, ihre eigentlichen Verfassungsbeschwerden seien deshalb unzulässig. Damit steht auch fest, dass es keine Prüfung im Hauptverfahren mehr geben wird.

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