Zu: „Gefährliches Selbstverständnis“

Mit dem Leserbrief von Herrn Gerhard Schmitz bin ich überhaupt nicht einverstanden. Solch eine Anmaßung kann ich unmöglich hinnehmen. Da heißt es: „Des Weiteren glaube ich nicht, dass sich Hinterbliebene der NS-Opfer zwingend beleidigt fühlen, wenn ein Zeitgenosse aufgrund seines persönliches Urteils durchaus Anzeichen dafür erkennen will, dass die Gesellschaft sich auf ein gefährliches Glatteis hinauswagt, vergleichbar mit dem Glatteis der Anfänge des Dritten Reiches.“

Das ist eine glatte Beleidigung aller Holocaustopfer, aller Überlebenden und Nachkommen. Es gibt noch Menschen, die das erlebt haben, und die wissen selber, was sie von diesen Frechheiten halten sollen. Welch eine Anmaßung eines Leserbriefschreibers, der selber immer wieder anderen Anmaßung vorwirft!

Der Judenstern war ein Kennzeichen, das Menschen öffentlich für minderwertig erklärte. Wenn diese Menschen (alle, einschließlich Kinder, Säuglinge und alte Menschen) dann mit Gebrüll aus ihren Häusern gejagt und dann scharenweise durch die Straßen getrieben wurden, hat die manipulierte Bevölkerung ängstlich hinter den Vorhängen zugeschaut. Diese Menschen wurden durch grausame Arbeit zu Tode geschunden oder als wertlose Wesen direkt in die Gaskammern geschickt. Und da will der Leserbriefschreiber dieses schreckliche Kennzeichen gut reden als Protestmittel im Rahmen der Bekämpfung der Covid19-Pandemie! Der Judenstern ist kein Sticker! Das sollte die Dame, die diese ganze Geschichte losgetreten hat, sich auch mal gut merken. Die hat vom Holocaust nichts, aber auch gar nichts verstanden. Ich würde mich in Grund und Boden schämen! Das muss die Dame aber nicht zwingend tun, um die gleiche Floskel wie der Leserbriefschreiber mal zu benutzen.

Und noch was: es gibt keine Einstufung der Völkermorde. Alle Völkermorde sind eine Schande für die Menschheit! Was den Holocaust aber so schrecklich macht, ist die Tatsache, dass ein ganzes Volk (und nicht nur das deutsche) sich so perfide hat blenden und manipulieren lassen, dass es nicht mehr merkte oder merken wollte, welche Verbrechen da begangen wurden. Es fing an mit dem Judenstern!

Kommentare

  • Herr Weber Ich kann ihnen nur vollkommen zustimmen, und kann nicht verstehen das hier im Grenz-Echo solche , für mich rassistische Leserbriefe veröffentlich werden, aber der von ihnen erwähnte Herr Gerhard Schmitz scheint hier Narrenfreiheit zu besitzen, in dem von ihm so hoch gelobten Texas wäre mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit schon lange vor einem Richter erschienen und hätte einige Zeit hinter Gardinen, die aus dem gelobten Schweden stammen, verbracht.

  • Sehr geehrter Herr Weber,

    Sie haben recht, wenn Sie schreiben „der Judenstern war ein Kennzeichen, das Menschen öffentlich für minderwertig erklärte“.

    Wenn wir uns die heutige Debatte anschauen, kommt es auffällig häufig vor, dass die Kritiker der Corona-Maßnahmen öffentlich beschimpft werden, angefangen von der SPD-Chefin Esken, die sich nicht scheute, sie als „Covidioten“ zu bezeichnen, über die Hauptmedien, die nicht müde werden, ihnen einen Mangel an Verantwortung, Einsicht, Vernunft, Mitgefühl und Solidarität vorzuwerfen, bis zu Kommentatoren, die ihr Verhalten gar als „degeneriert“ (Synonym von „entartet“) bezeichnen.

    All das zusammen können die Betroffenen durchaus als Herabwürdigung bzw. als Geringschätzung ihrer Wertigkeit wahrnehmen, oder?

    Sie werfen mir Anmaßung vor, dabei hatte ich ausdrücklich geschrieben, dass ich etwas bezweifele („…glaube nicht dass…“). Sie hingegen geben vor zu wissen, was andere Menschen fühlen („es gibt noch Menschen, die das erlebt haben, und die wissen selber, was sie von diesen Frechheiten halten sollen“). Das ist ein feiner, aber entscheidender Unterschied.

  • Lieber Herr Weber

    Wie konnte es passieren zu übersehen das der Herr Gerhard Schmitz IMMER recht hat. Bei den Grenz-Echo Leserkommentar gibt es zwei Gesetze.

    Gesetz Nr. 1: Herr Gerhard Schmitz hat IMMER recht.

    Gesetz Nr. 2: Hat Herr Gerhard Schmitz einmal (bisher noch nie passiert) nicht recht, tritt automatisch Gesetz Nr. 1 in kraft.

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