Weder der Impfausweis, der nach der Verabreichung des Impfstoffs ausgestellt wird, noch das auf meinegesundheit.be erhältliche Dokument, das die Impfung bescheinigt, gelten als formeller Nachweis, auch wenn sie der einzig mögliche Beleg der Impfun
„Es gibt noch keinen legalen Impfnachweis“
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