Als Geldstrafe beantragte der Prokurator des Königs 8.000 Euro. Außerdem soll ein Berufsverbot verhängt werden.
Silbermünzen kamen bei Büllinger nie an
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Als Geldstrafe beantragte der Prokurator des Königs 8.000 Euro. Außerdem soll ein Berufsverbot verhängt werden.
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