Verstöße gegen die Betäubungsmittel-Gesetzgebung (BTM) standen am Montagabend auf dem Sitzungsblatt der sechsten Kammer des Gerichts Erster Instanz in Eupen, als zwei Akten im Falle eines 20-jährigen St.Vithers verhandelt wurden. Dieser zeigte sich in vollem Umfang geständig und hat nach eigenem Bekunden seit September 2020 den Drogen gänzlich abgeschworen.
Zuvor hatte er sie nicht nur konsumiert, sondern auch verkauft: in einer ersten Phase für Freunde ohne Gewinn weitergereicht, später aber über mehrere Monate mit einem Aufpreis, um seine Spielsucht finanzieren zu können.
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