„Außergewöhnliche Situation berücksichtigt“: Juni-Prüfungen in Sekundarschulen finden statt

<p>Die Sekundarschüler müssen zur Juni-Prüfung antreten, und das in allen Fächern – zumindest diejenigen, die im 1. und 2. Jahr sind. Für die restlichen Jahrgänge gibt es abgespecktere Versionen.</p>
Die Sekundarschüler müssen zur Juni-Prüfung antreten, und das in allen Fächern – zumindest diejenigen, die im 1. und 2. Jahr sind. Für die restlichen Jahrgänge gibt es abgespecktere Versionen. | Foto: David Hagemann

Wie die Ministerin in einem Rundschreiben mitteilt, finden in der 1. Sekundarstufe die Prüfungen weitestgehend regulär statt, in der 2. und 3. Sekundarstufe wird die Anzahl Prüfungen aufgrund des Hybridunterrichts reduziert.

Aus dem Kommuniqué geht hervor, dass Klinkenberg als Schulträgerin des GUW gemeinsam mit den Schulleitungen der Athenäen und des Robert-Schuman-Instituts folgende Beschlüsse gefasst:

- Für die erste Sekundarstufe, also das 1. und 2. Sekundarschuljahr, werden die Prüfungen für diese Stufe weitestgehend regulär organisiert - auch weil, die betroffenen Schüler bis auf wenige Ausnahmen das ganze Schuljahr voll zeitigen Präsenzunterricht erhalten hat. „Dabei werden die Pädagogen aber berücksichtigen, dass diese Stufe bislang wenig bis keine Prüfungserfahrung sammeln konnte. Sie werden sich deshalb bei der Prüfung der Kompetenzen auf das Wesentliche konzentrieren“, wird die Ministerin in der Mitteilung zitiert.

- Die Schülerinnen und Schüler der 2. und 3. Sekundarstufe, also vom 3. bis zum 7. Sekundarschuljahr, werden dagegen nur in den Hauptfächern der Grundausbildung (Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik) und in den Hauptfächern der Studienrichtung geprüft. Das bedeutet, dass in den 1- oder 2-Stunden-Fächern der Grundausbildung (Geschichte, Geografie und Religion) keine Prüfungen organisiert werden. Es steht den Schulen frei, in den 1- und 2-Stundenfächern der Studienrichtung Prüfungen zu organisieren oder nicht.

- Durch die Reduzierung der Anzahl Prüfungen wird die Prüfungsperiode im allgemeinbildenden Unterricht von höchstens zwölf auf maximal acht Tage verkürzt. Die Prüfungen beginnen somit am 9. Juni 2021.

- Im technisch-beruflichen Unterricht gelten die gleichen Regeln. Dort bleibt aufgrund der durch die Studienrichtungen bedingte größere Anzahl Prüfungen die maximale Prüfungsdauer von 12 Tagen bestehen.

„Es ist mir wichtig – und diese Einschätzung teilen die Schulleiter –, dass wir die Schülerinnen und Schüler in diesem herausfordernden Schuljahr nicht zusätzlich belasten. Die 2. und 3. Sekundarstufe hat in diesem Schuljahr die meiste Zeit Hybridunterricht erhalten. Wir sind der Meinung, dass diese außergewöhnliche Situation bei der Organisation der Prüfungen berücksichtigt werden muss. Indem wir die Prüfungen auf das Wesentliche konzentrieren und die Anzahl der Prüfungen reduzieren, verringert sich nicht nur der Druck auf die Schüler, es wird auch Unterrichtszeit gewonnen“, erläutert die Bildungsministerin die Beschlüsse.

Zur Leistungsermittlung und -bewertung heißt es im dem Schreiben weiter: „Aufgrund des Hybridunterrichts mussten die Lehrer in diesem Schuljahr Prioritäten setzen und sich auf die Vermittlung der wesentlichen Kompetenzen konzentrieren. Im Juni werden nur die Kompetenzen geprüft, die auch im Fern- und Präsenzunterricht vermittelt wurden. Im Leitfaden des Gemeinschaftsunterrichtswesens zur Leistungsermittlung und -bewertung haben wir auch die Gewichtung angepasst, um die besondere Situation in diesem Schuljahr zu berücksichtigen. Die Prüfungen werden im Verhältnis zur Gesamtjahresbewertung in allen Schulstufen schwächer gewichtet, sodass ausgeschlossen ist, dass eine schlechte Juni-Prüfung allein zur Nicht-Versetzung führt. Eine größere Rolle als die Juni-Prüfungen spielt bei der Versetzungsentscheidung die Jahresarbeit, d. h. die Leistung, die im Laufe des Jahres erbracht und benotet wurde. Die Versetzungsentscheidung trifft wie immer der Klassenrat. Dabei wird, wie schon im vergangenen Schuljahr, die besondere Situation in diesem Schuljahr berücksichtigt und im Zweifelsfall zugunsten des Schülers entschieden.“

Nach Angaben der Ministerin werden die Eltern und Schüler im Laufe der Woche von den Schulen über die genaue Prüfungsorganisation informiert. (red/calü)

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