DG-Regierung schnürt 2,4 Millionen-Euro-Hilfspaket für den Tourismussektor

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Nach den ersten beiden Hilfen im vergangenen Jahr soll nun eine weitere Hilfe die Folgen der andauernden Corona-Beschränkungen im Jahr 2021 abfedern. Diese Hilfen würden komplementär zu den weitläufigen Unterstützungsmaßnahmen des Föderalstaates sowie der Wallonischen Region vergeben, hieß es aus dem Kabinett der zuständigen Tourismusministerin Isabelle Weykmans (PFF). Der aufgrund der steigenden Infektionslage vorgezogene Konzertierungsausschuss von Freitag lasse weiterhin hoffen, dass am 1. Mai die Restaurants und Cafés endlich wieder Gäste empfangen können. „Doch die Nachricht von Premierminister De Croo war deutlich: Die Regeln müssen weiterhin befolgt und die Kontakte eingeschränkt werden. Denn damit die Öffnung des Horeca-Sektors erfolgen kann, muss die Ausbreitung des Virus eingedämmt werden und die Neuansteckungen sinken. Nicht nur die Betreiber sehnen diesem Lichtblick entgegen, sondern die gesamte Bevölkerung“, heißt es wörtlich in dem Kommuniqué.

Bis zu diesem Zeitpunkt kämpfe der gesamte Tourismussektor weiterhin mit Umsatzeinbußen. Nachdem die DG-Regierung den Sektor über die Kommunen bereits mit zwei Hilfspaketen unterstützt habe, sollen die weiteren Folgen der teilweisen Einstellung der Tätigkeiten mit einem dritten Unterstützungspaket aufgefangen werden. Dazu hat die DG-Regierung weitere 2,4 Millionen Euro Hilfen auf den Weg gebracht, sodass seit Beginn der Pandemie eine Summe von insgesamt 6,5 Millionen Euro an den Sektor ausgeschüttet wurde. „Gemeinsam mit den Bürgermeistern der neun deutschsprachigen Gemeinden ist man sich einig, dass der hiesige Tourismus-Sektor erneut komplementär zu den anderen Hilfen unterstützt werden muss. In Konzertierung mit den Kommunen hat man sich deshalb darauf geeinigt, sich für die dritte Prämie an das flämische Unterstützungsmodell anzulehnen, obwohl dieses mit einem höheren Aufwand für die Verwaltungen sowie die Antragsteller verbunden ist“, teilt das Weykmans-Kabinett mit.

„Ich möchte unterstreichen, dass alle stets darauf bedacht sind, ein ‘gerechtes’ System zu berücksichtigen. Das Gleichgewicht zu finden zwischen administrativem Aufwand für den Antragsteller, für die Finanzdienste der Gemeinden und für den Beratungsdienst der WFG auf der einen Seite und passgenaue Unterstützung sowie schnelle Auszahlung anderseits ist nicht einfach“, erläutert Ministerin Isabelle Weykmans. Nun würden die Gemeinderäte, so wie terminiert, bis Mitte April die entsprechenden Beschlüsse fassen. Bus-Unternehmen, Reisebüros, Beherbergungs-, Catering-, Restaurants-, und Schankwirtschaftsbetriebe, die einen Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent im Vergleich zum ersten Quartal 2021 mit 2019 als Folge der Corona-Maßnahmen vorweisen, können 15 Prozent des Umsatzes von Januar bis März 2019 erhalten. Für die durch den ministeriellen Erlass geschlossenen Unternehmen wie Restaurants und Cafés gilt dieser Nachweis des Umsatzrückgangs jedoch nicht.

Eine weitere Voraussetzung ist unter anderem die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Anträge können frühestens am 15. April 2021 und spätestens am 15. Mai 2021 bei der Gemeinde eingereicht werden, in der obengenannte Betriebe ihre Niederlassungseinheit haben. Eine genauere Kommunikation zur Antragsstellung werde nach Verabschiedung der Beschlüsse in den jeweiligen Gemeinderäten erfolgen, hieß es. „Dem Domino-Effekt durch ausbleibende Zahlungen infolge von einem Liquiditätsmangel, der sich auf die wirtschaftlichen Aktivitäten der betroffenen Sektoren auswirken kann, muss so weit wie möglich entgegengewirkt werden. Daher muss in unser aller Sinn sein, den betroffenen Betrieben eine rasche Hilfe in Form einer steuerfreien Prämie bereitzustellen, damit die touristische Landschaft Ostbelgiens gewahrt werden kann.“ (red/sc)

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