Konkret besteht die Unterstützungsmaßnahme aus einer Senkung der Sozialbeiträge für maximal fünf Mitarbeiter pro Betrieb, und zwar für das zweite Quartal 2021. Die Beihilfe steht Arbeitgebern des Sektors zur Verfügung, die mindestens 60 Prozent ihres Umsatzes, inklusive anderer Aktivitäten wie Restaurant oder Wellness, verloren haben. Auch muss der Arbeitgeber die Mitarbeiter, für die die Ermäßigung gilt, weiterbeschäftigen. (belga/gz)

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