Explosion in der Rue Léopold: Bestätigung des Urteils gegen Eigentümer gefordert

<p>In dieser Woche hat der Berufungsprozess in der Akte Rue Léopold begonnen.</p>
In dieser Woche hat der Berufungsprozess in der Akte Rue Léopold begonnen. | Archivfoto: belga

Der Gebäudeeigentümer, der in erster Instanz zu 14 Monaten Haft auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von 2.750 Euro verurteilt worden war, forderte seinen Freispruch sowie die Verjährung der ihm vorgeworfenen Taten.

Bei der ersten Anhörung wiederholte er, dass die Gasinstallation in seinem Gebäude den Vorschriften entsprochen und er eine Firma mit der Durchführung der Arbeiten und der Inspektion beauftragt habe. Der 63-Jährige behauptete, er habe die Anordnungen zur Instandsetzung seiner Gasanlagen befolgt und wies jeden Vorwurf der Fahrlässigkeit oder eines Fehlers zurück. Um die Ursache der Explosion zu erklären, stellte der Eigentümer die Hypothese auf, dass ein Gasherd von einem Mieter im Gebäude angelassen worden war.

Am Mittwoch forderte die Staatsanwalt eine Bestätigung des Urteils gegen den Eigentümer.

Angeklagt war ebenfalls die Interkommunale IILE, die die Feuerwehr in Lüttich und Umgebung verwaltet. War die Urteilsverkündigung in erster Instanz noch ausgesetzt worden, fordert die Staatsanwaltschaft jetzt einen einfachen Schuldspruch.

Die Staatsanwaltschaft fordert die Aussetzung des Urteils für städtische Mitarbeiter.

Nicht zuletzt waren auch der Leiter und ein Mitarbeiter des Dienstes für Sicherheit und Gesundheit der Stadt Lüttich (SSSP) angeklagt. In erster Instanz wurden sie von allen Vorwürfen freigesprochen. Jetzt beantragt die Staatsanwaltschaft eine Aussetzung des Urteils.

Das Verfahren dauert noch einige Tage. (ab/belga)

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment