Sturz oder Schlägerei in Bütgenbach?

<p>Sturz oder Schlägerei in Bütgenbach?</p>
Illustrationsfoto: dpa

Einem 43-jähriger Mann aus dem Süden der Provinz Limburg, der seinem Kontrahenten wüst zugesetzt haben soll, drohen 30 Monate Haft, teils zur Bewährung ausgesetzt.

Offenbar war eine Feier im Freundeskreis unter dem Einfluss von reichlich Alkohol aus dem Ruder gelaufen. Während sich eine 15-köpfige Gruppe, darunter das spätere Opfer, im Freien einem Trinkspiel hingab, hatte sich der Angeklagte in das Chalet zurückzogen, um einen Film zu schauen. Wie der Angeklagte vor Gericht aussagte, sei es anschließend zwischen ihm und dem Opfer zu einer Rangelei gekommen, wobei sein Kontrahent zu Fall gekommen und mit seinem Gesicht auf eine Kommode gefallen sei. Wie sich später herausstellte, zog sich das Opfer dabei einen Nasenbeinbruch, einen Augenhöhlenbruch und eine Gehirnerschütterung zu. Bis heute leidet der Mann, bei dem ein Alkoholwert von 2,3 bis 2,6 Promille festgestellt wurde, unter einem Gehirnschaden. Er kann nur noch halbtags arbeiten.

Was zunächst nach einem unglücklichen Sturz aussah, geriet erst in ein anderes Licht, als der Angeklagte später einräumte, nicht in Absicht, sondern in Notwehr gehandelt zu haben. Sein Rechtsbeistand plädiert auf Freispruch. „Sollte das Gericht aber der Ansicht sein, dass mein Mandat zugeschlagen hat, so bitte ich um einen Aufschub oder eine Aussetzung der Urteilsverkündung.“ Die Staatsanwaltschaft hält die Darstellung des Angeklagten indes für unglaubwürdig. (belga/arco)

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