Lockerungen in den Wohn- und Pflegezentren der DG

<p>Illustration: Photo News</p>
Illustration: Photo News

Vor rund einem Monat wurde im Wohn- und Pflegezentrum St. Josef in Eupen die erste Nadel gesetzt und damit der Startschuss der Impfphase 1A gegeben. „Als zuständiger Minister freut es mich sehr, dass die Impfbereitschaft in den Wohn- und Pflegezentren so hoch ist. Unsere erste Priorität war es, die Bewohner der Einrichtungen zu schützen und diesem Ziel kommen wir erfolgreich nach, sodass jeder Beteiligte nun von dieser Entwicklung profitieren kann“, wird Antoniadis in der Pressemitteilung zitiert.

Für die Umsetzung von Lockerungen gelte für jedes Wohn- und Pflegezentrum die Voraussetzung, dass diese frühestens zehn Tage nach Erhalt der zweiten Impfung greifen dürfen. Begründet wird dies durch die Angaben der Experten, wonach der Biontech-Impfstoff erst zehn Tage nach der zweiten Impfung seine volle Wirkung entfaltet. Die durch die Regierung zulässigen Lockerungen umfassen die Erweiterung der Besuchsmöglichkeiten (erweiterte Besuche, Zimmerbesuche), die Erweiterung des Ausgangs der Bewohner, die Wiederaufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit, die Inanspruchnahme externer Dienstleistungen im Haus wie der Friseur und der Ausbau der Aktivitäten.

„Die Wohn- und Pflegezentren werden eigenständig und eigenverantwortlich die verschiedenen Lockerungen umsetzen und die Bewohner sowie die Angehörigen darüber informieren“, so der Minister. „Die Regierung hält weitgehende Öffnungen für zulässig. Lediglich an den Masken- und Abstandsregeln halten wir weiterhin fest. Vor allem, weil die Frage der Übertragbarkeit des Virus noch nicht von der Wissenschaft abschließend geklärt ist, bleiben diese Hygienebestimmungen weiterhin in Kraft. Das betrifft somit noch immer die zehntägige Quarantäne, die jeder Bewohner beim Einzug in ein Wohn- und Pflegezentrum und nach einem Krankenhausaufenthalt einhalten muss. Auch diese Regel bleibt bestehen.“

Nach Information des Gesundheitsministers gelten zudem selbstverständlich weiterhin die föderalen Vorgaben, darunter die Regelung zur Zahl der Personen, zu denen man einen engeren Kontakt haben darf.

Die Regierung und die Wohn- und Pflegezentren möchten sich für die bisherige Mitarbeit der Angehörigen bedanken. Es wird gebeten, weiterhin die Hygieneregeln in den Einrichtungen zu respektieren und die Information des jeweiligen Wohn- und Pflegezentrums zum weiteren Vorgehen abzuwarten. (red/sc)

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