Das neue Gesetz war notwendig geworden, nachdem ein Verwaltungsgericht die Ausgangssperre gekippt hatte. Am Vortag hatte bereits die Zweite Kammer des Parlaments der neuen Reglung zugestimmt. Das Gesetz sollte bereits an diesem Wochenende in Kraft treten. Damit ist die Aufrechterhaltung der Sperrstunde gesichert.
Die Ausgangssperre, die bereits seit Mitte Januar gilt und bis zum 2. März verlängert wurde, war am Dienstag überraschend zum akuten Problem für die Regierung geworden. Ein Verwaltungsgericht hatte sie für unrechtmäßig erklärt und damit einer Klage der Corona-Protestgruppe „Viruswahrheit“ recht gegeben. Die Regierung hatte sich auf ein Gesetz für Notlagen berufen. Doch nach Ansicht des Gerichts gab es keine akute Notlage - wie etwa einen Deichdurchbruch, bei dem sofort gehandelt werden müsse. Die Maßnahme bedeute auch einen schweren Eingriff in das persönliche Leben der Bürger.
Die Regierung legte Berufung gegen das Urteil ein. Darüber soll am 26. Februar entschieden werden. Doch das Urteil ist nun irrelevant, da es eine neue gesetzliche Grundlage gibt. (dpa/ag)

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