Anrecht auf bezahlten Urlaub zwecks Impfung

<p>Anrecht auf bezahlten Urlaub zwecks Impfung</p>
Illustrationsfoto: dpa

Konkret hat jeder Lohnempfänger mit Arbeitsvertrag das Recht, sich unter Beibehaltung seiner Vergütung von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich impfen zu lassen. Er muss den Arbeitgeber vorab informieren und einen Nachweis über die Impfung erbringen. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember. Föderalen Beamten wird zwecks Impfung eine Dienstbefreiung gewährt. (belga/gz)

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