In einem der beiden Fälle hatte das Opfer einen Kühlschrank über ein Onlineportal zum Kauf angeboten. Der vermeintliche Interessent, der via WhatsApp Kontakt aufnahm, gab vor, den Kühlschrank im Namen einer Firma zwecks Weiterverkaufs erstehen zu wollen. Um das Geschäft abzuwickeln, solle sich der Verkäufer auf einer ominösen Internetseite mittels Kartenlesegerät registrieren, worauf sich der Mann einließ. In seiner Gutgläubigkeit übermittelte er dem Betrüger im Folgenden nicht nur seine persönlichen Bankdaten, sondern auch die dazugehörige Geheimzahl. Später stellte das Opfer fest, dass eine größere Summe Geld von seinem Konto abgehoben wurde.
Auch das zweite Opfer folgte den Anweisungen der Betrüger und übermittelte über einen Link, dem man ihm zuvor zugeschickt hatte, nichtsahnend seine Bankdaten sowie den Pincode seiner Bankkarte. Auch in diesem Fall war es den Betrügern gelungen, Geld vom Konto des Opfers abzuheben. (red/sue)

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