Offiziell: Friseure dürfen ab 13. Februar wieder öffnen - Kontaktberufe ab 1. März

<p>Offiziell: Friseure dürfen ab 13. Februar wieder öffnen - Kontaktberufe ab 1. März</p>
Illustrationsbild: belga

Die maximale Anzahl Personen in Friseursalons soll auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter begrenzt werden - maximal zwei Kunden sollen in Salons zwischen 10 und 20 m² zugelassen werden. Die Behandlungen finden weiterhin ausschließlich auf Termin statt. Warteräume dürfen nicht eingerichtet werden. Auch ist das Reichen von Getränken oder Zeitschriften verboten. Zudem müssen die Friseure für ausreichende Belüftung sorgen. Kinder unter 13 Jahren müssen von einem Elternteil begleitet werden.

Des Weiteren dürfen Campingplätze bereits ab dem kommenden Montag (8. Februar) wieder Gäste empfangen - unter den gleichen Bedingungen wie die anderen Unterbringungsformen. Zoos sind dann am 13. Februar dran.

Eine weitere Lockerung betrifft die Haus- und Wohnungsbesichtigungen: Diese sollen ab dem 13. Februar wieder erlaubt sein.

Diese Lockerungen wurden bei der Sitzung des Konzertierungsausschusses getroffen und sind inzwischen offiziell bestätigt.

Ab 14 Uhr berieten die Vertreter der Föderalregierung um Premierminister Alexander De Croo (Open VLD) und der Teilstaaten – darunter DG-Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG) – über etwaige Lockerungen der derzeit geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.

Um 17.15 Uhr werden die Mitglieder des Konzertierungsausschusses während einer Pressekonferenz über die Entscheidungen informieren.

Dieser Artikel wird laufend aktualisiert.

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