Ostbelgien impft schneller als der Rest des Landes

<p>Ostbelgien impft schneller als der Rest des Landes</p>
Foto: afp

Die Phase 1a mit den empfindlichsten Zielgruppen schreitet laut Angaben des DG-Ministeriums gut voran. Nun nahe die Phase 1b und in der Bevölkerung kämen viele Fragen auf: Bin ich bei dieser Phase dabei? Wann und wo kann ich geimpft werden? Erhalte ich eine Einladung?

Neugier und Ungeduld in Bezug auf die Corona-Impfung sind im Grunde gute Zeichen, so die Pressemitteilung. Schließlich sei eine Impfquote von etwa 70 % erforderlich, um Herdenimmunität zu erreichen. „Allerdings können die Bürgerinnen und Bürger von sich aus vorerst nichts unternehmen, um einen Impftermin zu erhalten oder „ihre“ Impfdosis zu reservieren. Vielmehr werden sie zu gegebener Zeit persönlich dazu eingeladen, einen Impftermin zu vereinbaren“, so das Ministerium.

Dem GrenzEcho gegenüber betonte der zuständige Minister Antonios Antoniadis (SP), dass man zufrieden sei, auch mit der Impfquote von derzeit noch 57% des Personals in den Alten- und Pflegeheimen. Er freue sich sehr über die Informationsversammlungen, die von Hausärzten, aber auch von Fachärzten wie Dr. Vermöhlen oder Dr. Wolter durchgeführt würden. Denn es gebe Verunsicherung durch Behauptungen der Impfgegner. Diese seien zwar von wissenschaftlicher Seite dementiert worden, führten aber zu Verunsicherung. „Die Sorgen des Personals müssen wir ernst nehmen“, so der Minister. Ihn stimmten jedenfalls Impfquoten von 57-59 % in den WPZS oder 69% im Krankenhaus positiv. Das Ministerium informiert über den Stand der Impfkampagne und die nächsten Schritt wie folgt:

Die drei Impfphasen

Wie überall in Belgien, ist auch in Ostbelgien die Impfkampagne in drei Phasen aufgeteilt:

- Phase 1a: Bewohner und Personal der Wohn- und Pflegezentren, Krankenhauspersonal, Gesundheitsdienstleister, Familien- und Seniorenhelfer sowie Betreuer

- Phase 1b: Senioren über 65 Jahre, Risikopatienten ab 18 Jahre und einzelne spezielle Berufsgruppen

- Phase 2: die breite Bevölkerung ab 18 Jahre

Wie ist der Stand der Impfungen?

Phase 1a ist in der Deutschsprachigen Gemeinschaft bereits weit fortgeschritten. Insgesamt wurden bisher 2.670 Personen mindestens einmal, teilweise bereits zweimal geimpft. Die gesamte Phase 1a einschließlich der notwendigen Zweitimpfungen wird nach jetziger Planung Mitte März abgeschlossen sein.

Den Anfang machten die Bewohner und das Personal der Wohn- und Pflegezentren für Senioren, der Behindertenwohnheime und des Psychiatrischen Pflegewohnheims in St.Vith. In diesen Einrichtungen haben bisher bereits 1.260 Personen ihre Erstimpfung erhalten. Die Impfquote bei den Bewohnern liegt bei 95%; die beim Personal beträgt bisher 57%, wobei noch verschiedene Nachimpftermine bevorstehen.

Auch beim Krankenhauspersonal mit Patientenkontakt sowie den Gesundheitsdienstleistern der ersten Linie ist eine sehr hohe Impfbereitschaft festzustellen. Für diese Gruppen wurden bereits 1.410 Erstimpfungen durchgeführt.

Unabhängig von den vielfach noch ausstehenden Zweitimpfungen steht für einzelne weitere empfindliche Gruppen der Impfstart noch bevor. Dies sind beispielsweise Ehrenamtliche in Wohn- und Pflegezentren, Betreuende in Tagestätten mit beeinträchtigten Personen sowie Betreuende von Stundenblume oder Rotes Kreuz mit Patientenkontakt. Hier werden in den nächsten Wochen rund 500 zusätzliche Personen geimpft werden – teilweise in den Einrichtungen, teilweise in den Krankenhäusern.

Die bisher nahezu reibungslose Impfabwicklung beruht nicht zuletzt auf der außerordentlichen Unterstützung und sehr guten Zusammenarbeit mit den beteiligten Krankenhäusern und Wohn- und Pflegezentren. Zudem konnten viele Ärzte mobilisiert werden, die bei der Impfkampagne zusätzlich unterstützt haben.

Wie wird die Phase 1b organisiert?

Die Phase 1b startet voraussichtlich im März. Ein genaues Datum kann noch nicht festgelegt werden, da die konkrete Planung maßgeblich von der Verfügbarkeit der Impfstoffe abhängt. In dieser Phase kommen folgende vier Personengruppen an die Reihe:

1. Alle noch nicht geimpften Personen über 65 Jahre

2. Menschen zwischen 18 und 64 Jahren mit folgenden Risikofaktoren (lt. Gesundheitsministerkonferenz, auf Empfehlung des Hohen Rates für Gesundheit):

- Hämatologische Krebsarten

- Chronisches Nierenleiden

- Chronische Niereninsuffizienz – Dialysepatienten

- Chronische Lebererkrankung

- Down-Syndrom

- Patienten, die auf eine Organtransplantation warten

- Immungeschwächte Patienten (nicht HIV)

- Immunschwächesyndrom (AIDS-HIV)

- Seltene Krankheiten

3. Menschen zwischen 45 und 64 Jahren zudem bei Vorliegen folgender Risikofaktoren (ebenfalls lt. Gesundheitsministerkonferenz, auf Empfehlung des Hohen Rates für Gesundheit):

- Chronische Atemwegserkrankung

- Chronische Herz-Kreislauf-Erkrankungen

- Obesitas (krankhaft)

- Diabetes Mellitus Typ 1 & 2

- Chronische neurologische Erkrankungen / Demenz

- Bösartiges Neoplasma

- Bluthochdruck

4. Einzelne spezifische Berufsgruppen

Es werden zwei Impfzentren auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingerichtet: eins in Eupen und eins in St. Vith. Die Personen, die zu einer Impfung berechtigt sind, werden aufgrund ihres Wohnorts einem der beiden Impfzentren zugewiesen. Für nicht mobile Menschen sollen spezielle Lösungen, beispielsweise mobile Impfungen angeboten werden. Die diesbezüglichen Möglichkeiten werden zurzeit noch überprüft. Auf Nachfrage wurde bestätigt, dass man in der Phase 1b eine Reihenfolge berücksichtigen wird. Und zwar beginnt man mit den ältesten DG-Bewohnern. Wenn die Jüngeren der Über-65-Jährigen an der Reihe sind, beginnt man mit den chronisch Kranken usw.

Das Ministerium lädt per Brief ein

Alle in der Phase 1b impfberechtigten Personen werden in einer landesweiten Datenbank erfasst. Diese Datenbank wird gefüllt aus dem Bevölkerungsregister sowie aus den Registern der Krankenkassen. Bei den Krankenkassen liegen insbesondere die Angaben zu chronisch Kranken und Risikopatienten vor. Eine Software sortiert und priorisiert die Personen in dieser Datenbank nach Alter und anderen medizinischen Kriterien. Dann werden die Personen der Reihe nach eingeladen, einen Impftermin auszumachen.

Alle, die in Phase 1b geimpft werden können, erhalten in der vorgegebenen Reihenfolge und abhängig von der Verfügbarkeit der Impfstoffe ein Informations- und Einladungsschreiben vom Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Die Einladung enthält einen Code, mit dem man sich im Internet für einen Impftermin und die Nachimpfung eintragen kann. Es gibt zudem die Möglichkeit, telefonisch einen Termin auszumachen.

Wer seine E-Mail-Adresse und/oder Handynummer bei seiner Krankenkasse angegeben hat, wird zusätzlich elektronisch eingeladen. Auch diese elektronische Einladung ist ausreichend, um einen Impftermin auszumachen. Eine Doppelanmeldung ist nicht erforderlich.

In der Phase 2 sind alle anderen Bürger dran

Wann Phase 2 der Impfkampagne startet, ist noch nicht abzusehen. Das hängt maßgeblich davon ab, wie schnell Impfstoffe in ausreichenden Mengen zur Verfügung stehen. Sobald der Beginn der Phase 2 abzusehen ist, werden alle nötigen Informationen dazu veröffentlicht werden. Fest steht, dass auch in Phase 2 jeder Bürger, der impfberechtigt ist, eine Einladung erhalten wird und dass die Impfungen ebenfalls in den beiden Impfzentren in Eupen und St. Vith verabreicht werden. (os/red)

Auf der Webseite www.ichlassemichimpfen.be befindet sich eine ganze Reihe von Fragen rund um das Thema Impfen mit kurzen und verständlichen Antworten. Darunter auch die vollständige Liste der anerkannten Risikofaktoren. Auch die Hotline des Ministeriums ist weiterhin erreichbar: 0800 23 0 32

Kommentare

  • Sehr übersichtlicher und vollstaendiger Kommentar mit wann und wie der impfung. Das gibt allen eine gewisse Perspektive, und bis es soweit ist, bitte die Füße stillhalten und alle Regeln und Vorschriften einhalten, dann kann der Frühling kommen ...

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