Das System habe sich in den letzten Monaten weitgehend bewährt und sei für die Aufrechterhaltung der Beschäftigung entscheidend gewesen. „Die Flexibilität, die die Regelung zulässt, ist notwendig, solange die gesundheitlichen Auswirkungen des Coronavirus nicht unter Kontrolle sind, und idealerweise auch, solange die wirtschaftlichen Folgen spürbar sind“, so die FEB.
Die Abgeordnetenkammer hat unterdessen das Moratorium für Verbraucherkredite um drei Monate verlängert. Die entsprechende gesetzliche Regelung von Mai 2020 läuft Ende des Monats ausläuft. Es gelten weiter die gleichen Bedingungen: Der Antragsteller darf nicht mehr als einen Monat im Zahlungsrückstand sein und muss einen Einkommensverlust aufgrund der Coronakrise erlitten haben. (gz/belga)

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