Höchststrafe für Lübcke-Mörder in Deutschland

<p>Mit Schildern und Plakaten erinnern Demonstranten vor dem Landgericht an das Schicksal des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke.</p>
Mit Schildern und Plakaten erinnern Demonstranten vor dem Landgericht an das Schicksal des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke. | Foto: picture alliance/dpa

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt stellte am Donnerstag zudem die besondere Schwere der Schuld von Stephan Ernst fest. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Eine anschließende Sicherungsverwahrung behielt sich das Gericht vor.

Stephan Ernst hatte in der Nacht zum 2. Juni 2019 den deutschen CDU-Politiker und Regierungspräsidenten des hessischen Bezirks Kassel auf dessen Terrasse erschossen. Der 47-Jährige hatte laut Bundesanwalt ein rechtsextremistisches, fremdenfeindliches Motiv. Auslöser sollen Äußerungen Lübckes gewesen sein, der 2015 die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigte.

Ernst hatte die Tat wiederholt gestanden - jedoch in drei unterschiedlichen Versionen. Dabei belastete er zuletzt den Mitangeklagten Markus H., der mit am Tatort gewesen sei. H. selbst hatte sich nicht geäußert. Seine Anwälte hatten eine Tatbeteiligung des als Rechtsextremist bekannten Mannes bestritten und Freispruch gefordert.

Das OLG in Frankfurt verurteilte H. am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Ursprünglich war er wegen Beihilfe zum Mord angeklagt gewesen.

Nebenkläger in dem 44 Tage dauernden Prozess war unter anderem die Familie Lübckes - seine Ehefrau und zwei Söhne.

Die Tat gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Der Prozess fand wegen der Corona-Pandemie unter strengen Hygieneauflagen statt. (dpa)

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