Ein Erlass von Oktober definiert die Auflagen:
- Die Kundgebung muss von der Gemeindeverwaltung genehmigt werden;
- Es dürfen maximal 100 Personen teilnehmen;
- Die Demonstration darf nur statisch sein und nur auf der öffentlichen Straße stattfinden;
- Die soziale Distanzierung muss gewährleistet werden;
- Teilnehmer müssen einen Mundschutz tragen.
Die lokale Behörde entscheidet auf der Grundlage einer vom Polizeichef durchgeführten Risikoanalyse, ob ein Antrag für eine Demo diese Bedingungen erfüllt. Wenn die Organisatoren nicht sicherstellen können, dass die Auflagen eingehalten werden, werde der Bürgermeister die Kundgebung verbieten, teilt das Kabinett von Verlinden mit. (gz)

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