Wie die Nachrichtenagentur Belga berichtet, gibt es nach Ansicht des Richters keine Rechtsgrundlage für den ministeriellen Erlass, der die Maskenpflicht regelt. Es ist nicht das erste Mal, dass ein Richter die Rechtmäßigkeit einer Corona-Maßnahme in Frage stellt, aber es ist das erste Mal, dass dies für die Mundschutzvorschrift geschieht.
Im vergangenen Oktober weigerte sich ein Richter, eine Strafe gegen jemanden zu verhängen, der während des strengen Lockdowns draußen ein Bier getrunken hatte. Auch dieser Richter argumentierte, dass das Bußgeld verfassungswidrig sei. Dies beweist, dass Belgien dringend ein Pandemie-Gesetz braucht, das der Rechtsunsicherheit ein Ende setzt. (gz)

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